Sind die abgeführten Beiträge zur Rentenversicherung im Falle einer nicht gewerbsmäßigen Pflege( 14 h) der eigenen Angehörigen Pflichtbeiträge im Sinne der Voraussetzungen der Gewährung einer medizinischen Rehabilitation?
Weitere Frage, welche Zeiten muss man zurückgelegt haben, um die obige Leistung erhalten zu können? 5 Jahre oder 15 Jahre.
Zweck der medizinischen Rehabilitation ist die Vorbereitung der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Schönen Dank.