Guten Tag Thomas852,
Ihren Angaben entnehme ich, dass Ihnen zunächst eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde.
Aufgrund von Verbesserungen Ihres Gesundheitszustandes bzw. mit Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung, wurde Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung überprüft und als Ergebnis hat Ihr Rentenversicherungsträger eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbminderung bewilligt.
Sollten Sie diese Teilzeitbeschäftigung verlieren und Ihr Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag also weiterhin der teilweisen Erwerbsminderung entsprechen, könnten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes beantragen. Diese Rente wegen voller Erwerbsminderung würde allerdings nur befristet gezahlt.
Sollte Ihr Hinzuverdienst aus Ihrer parallelen Beschäftigung so stark ansteigen, dass die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, könnte Ihr Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in vollem Umfang ruhen. Sobald Ihr Hinzuverdienst wieder sinkt, könnten Sie eine Überprüfung der Anrechnung des Hinzuverdienstes und die Wiederaufnahme der Rentenzahlung beantragen.
Wie bei Ihnen bereits schon einmal geschehen, ist es auch möglich, dass der Rentenversicherungsträger jederzeit das weitere Vorliegen der teilweisen Erwerbsminderung in Ihrem Fall überprüft.
Sollte bei dieser Überprüfung herauskommen, dass sich Ihr Leistungsvermögen auf 6 Stunden und mehr pro Tag verbessert hat, könnte damit Ihre Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ganz wegfallen. Bei erneuter Verschlechterung Ihres Leistungsvermögens müssten Sie dann die Rente wegen Erwerbsminderung ganz neu beantragt werden.
Für weitere Informationen sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger direkt wenden.
Ob und inwieweit Ihnen bei Verlust Ihres Teilzeitjobs trotz Ihres eingeschränkten Leistungsvermögens seitens der Agentur für Arbeit bzw. seitens des Jobcenters eine neue passende Teilzeitbeschäftigung vermittelt werden könnte, sollten Sie bitte dort klären.