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Experten-Antwort

Fragen zu VBL bei AG im Öffentlichen Dienst

von Stellenwechsler16.01.2019 | 18:56
549 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Foristen, ich muss eine Entscheidung von mehreren Stellenzusagen, die glücklicherweise sehr zeitnah eingingen, treffen, bzw. ich habe mich schon entschieden, für die Stelle im öffentlichen Dienst in der Tarifgruppe 8, 3 Stufe, aufgrund der Ausbildung und vorhandener Berufserfahrung. Jetzt die entscheidende Frage hinsichtlich VBL. Lohnt sich der Eintritt überhaupt noch bei 0,25 Prozent Verzinsung und der komplexen Berechnungsweise? Ich bin 24 Jahre alt und könnte dort bis zum Renteneintrittsalters meine Brötchen verdienen. Es wäre sehr nett von Euch mir eine aussagefähige Beantwortung zu geben. Sollte es sich nicht rechnen, kann ich diese auch beim Unterschreiben des unbefristeten Arbeitsverhältnisses abwählen und die nächsten Jahrzehnte besser in einen ETF einzahlen, als weitere Säule einer zusätzl. Altersabsicherung? Es ist die erste Anstellung im TVöD.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stellenwechsler,

wie bereits von Klugpuper geschrieben handelt es sich bei der VBL um eine Pflichtversicherung. Es besteht somit keine Wahlmöglichkeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Klugpuperam 16.01.2019 | 19:05
Die VBL ist eine Pflichtversicherung, nachzulesen in der Satzung der VBL. Die VBL Extra ist freiwillig. Alles nachzulesen im Internetauftritt der VBL.
VBL-Rentenbezieher am 16.01.2019 | 23:58
Als Ehepaar waren wir beide im ö.D. beschäftigt (Ehemann 42 / Ehefrau 38 Beschäftigungsjahre) und sind heute überaus froh darüber, die Zusatzrente von monatlich netto 403€ und 319€ neben der Altersrente zu erhalten. Eine jährliche Erhöhung zum 1.7. um 1% gibt es zudem automatisch.
W*lfgangam 17.01.2019 | 19:25
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Für die Pflichtversicherung in der VBL (VBLklassik) können Sie den Online-Rechner mit fiktiven Daten füttern: https://www.vbl.de/de?t=/klassik/index Für die freiwillige Versicherung (VBLextra) steht Ihnen diese Info-Seite zur Verfügung: https://www.vbl.de/de/versicherte/freiwillige_versicherung/produ… insbesondere die Hinweise zur AVBextra - § 2 der Versicherungsbedingungen (AVBextra 04) - beitragsfrei stellen auf Antrag. Gruß w.
Stellenwechsleram 17.01.2019 | 21:50
Erst mal herzlichen Dank an alle Beteiligten, die auf meine Fragen geantwortet haben. Mittlerweile habe ich mir die Satzungen der VBL u. VBLextra näher angeschaut. Nachdem der Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rzvk-kue… hier auch kommentiert und beantwortet wurde, denke ich, dass ich es bei bei der Pflicht VBL belasse und nach Alternativen schaue, wie dem MSCI World, der "möglicherweise" bis zu meiner späteren Rente, in 43 Jahren weniger Frust erzeugen wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt ... Viel Erfolg an die Betroffenen, die sich zur Wehr setzen, wie will man unter solchen fragwürdigen Umständen, junge arbeitswillige Menschen, noch für eine zusätzliche Altersabsicherung motivieren?
W*lfgangam 17.01.2019 | 23:22
Zitat von Stellenwechsler anzeigen
...fragwürdig - zur Wehr setzten? Was meinen Sie damit ?? Hmm, als jung und motivierter AN steigen Sie vielleicht zunächst erst mal ins Berufsleben ein und etablieren sich und machen Cache und gleichen das mit Ihrer künftigen Lebenssituation ab - was brauche ich, was kann ich abzweigen/wo bleibt was übrig. Kommt dann die holde 17. Beziehung /Cache schon wieder ade /voll daneben gepoppt, fangen Sie wieder von vorne an. Die Motivation zur zusätzlichen Altersversorgung liegt allein bei Ihnen/auch mit staatlicher Unterstützung - wie Sie es gestalten wollen - aber erst mit gesicherten/dauerhaften Arbeitseinkommen ...bis dann, bis zur ersten Scheidung, und das geplante Altersvorsorgegerüst bricht zusammen *g Nichts für ungut - gut, dass Sie sich frühzeitig Gedanken machen, aber auch über den Moment hinaus denken müssen, was kommt – GESICHERT ...bis dahin hinterfragen Sie sich zunächst mal selbst. Bis dahin müssen Sie sich nur gegen Ihre eigene Voreingenommenheit (jetzt schon Zukunftsängste?) zur Wehr setzen ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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