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Experten-Antwort

Fragen zum Antrag G100+G130 + Wo einreichen?

von bernie31.05.2011 | 16:47
5283 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Mir liegt der Antrag G100 und G130 vom Rententräger vor. Möchte einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha) stellen. Habe diesen Anträge vom Rententräger erhalten (im Krankenstand). Heute habe ich von meiner Krankenkasse ebenfalls einen Antrag erhalten. Dieser sieht jedoch ein wenig anders aus? Frage: Ich werde das Formular vom Rententräger G100 und G130 ausfüllen. Möchte ja eine Teilhabe am Arbeitsleben (notfalls EM-Rente) erreichen. Da ja auch die Krankenkasse etwas ausfüllen muß (AUD), wohin schicke ich dann den kompletten Antrag? Alles zur Kasse (incl. Formular vom Arzt)? Reicht diese dann alle Formulare dem Rententräger weiter? Sind ja soviele Anträge/Formulare. danke bernie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernie,

ich empfehle Ihnen eine Servicestelle/Auskunfts- und Beratungsstelle oder das Versicherungsamt der Stadtverwaltung aufzusuchen. Dort hilft man Ihnen gerne bei der Antragsaufnahme. In der Tat haben die beiden bisherigen Antworter recht, ein Antrag kann bei jedem Reha-Träger gestellt werden. Innerhalb von zwei Wochen sollten Sie einen Bescheid oder eine Zwischennachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Elisabetham 31.05.2011 | 17:02
Wenn du einen Antrag auf Teilhabe stellst, ist es egal an welchen Leistungsträger du ihn richtest. Die Behörden sind in der Pflicht, den zuständigen Leistungsträger zu ermitteln. Dabei müssen sie sich beeilen, wenn sie meinen, dass sie nicht zuständig sind. Sie müssen sich binnen 14 Tagen entscheiden. Passiert dies nicht, sind sie zuständig kraft Gesetzes.
Nixam 01.06.2011 | 07:03
Hallo bernie! Sie gehen zu Ihrer Krankenkasse mit dem Vordruck AUD und lassen diesen von dort ausfüllen oder Sie schicken ihn dort ein und lassen sich den Vordruck AUD nach Ausfüllung an Ihre Postanschrift zurücksenden. Anschließend reichen Sie den kompletten Reha-Antrag beim RV-Träger ein. Aber auch die Krankenkasse reicht den kompletten Antrag an die RV weiter, wenn Sie alles an die Krankenkasse geben. Viele Grüße Nix
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