Hallo Franco, alle Fragen zur Ziff. 3 und 4 im Antrag R 120 beziehen sich auf die Zeit seit Beginn der Zeitrente. Haben Sie seit Rentenbeginn keine dieser Leistungen erhalten, können die Fragen verneint werden. Fügen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen ärztlichen Unterlagen dem Antrag bei, die nach der letzten Rentenantragstellung entstanden sind. Fordern Sie bitte keine kostenpflichtigen Unterlagen/Atteste bei Ihren behandelnden Ärzten an, da hier keine Zusage zum Ersatz der entstandenen Kosten gegeben werden kann. Sofern Ihr Rentenversicherungsträger Unterlagen oder Befunde benötigt, wird er diese im Regelfall von den von Ihnen im Antrag genannten Ärzten anfordern oder Sie bitten, entsprechende Unterlagen unter Zusage der Übernahme der Kosten selbst zu besorgen.