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Fragen zum DRV-Rentenhöhenrechner

von ratlos16.11.2009 | 16:54
4067 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe den Internet-Rentenhöhenrechner der DRV ausprobiert und dabei festgestellt, daß eine Rente für langjährig Versicherte ab 63 genauso hoch sein soll wie eine Rente wegen Arbeitslosigkeit ab 63. Bedingung für die Arbeitslosenrente sind aber mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit. Bei ALG 1 Bezug werden von der Arbeitsagentur 80 % der bisher gezahlten RV-Beiträge dem Rentenkonto gutgeschrieben. Wenn in den letzten 12 Monaten vor Rentenbeginn nur 80% Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, kann die Rente doch nicht genauso hoch sein wie bei 100% Rentenversicherungsbeiträgen im Fall einer Rente für langjährig Versicherte!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.11.2009 | 12:14

Beim Rentenhöhenrechner müssen Sie ja die fiktive (hochgerechnete) Rentenhöhe eingeben. Hierbei wird eine durchschnittliche Hochrechnung vorgenommen und nicht ausdrücklich ein ganz konkreter Sachverhalt unterstellt. Denn dann müssten so viele Details in die Prognoseentscheidung mit eingebaut werden, dass man den Wald vor Bäumen nicht mehr sehen würde. Die Gefahr wäre viel zu groß, dass man bei den Annahmen viel zu viele "Fehler" einbaut. Was liegt also näher als es bei einer durchschnittlichen Hochrechnung zu belassen.

Zur Verdeutlichung nur mal eben zwei Beispiele. Es könnte ja sein, dass jemand arbeitslos ist und tatsächlich noch bis zu 15 Stunden in der Woche beschäftigt ist. Oder aber schon einige Zeit vor Beginn der Arbeitslosigkeit erhöhte sich der Verdienst ganz wesentlich, dann wäre die Steigerung ab der Erhöhung ja auch schon überdurchschnittlich und die Erhöhung während des ALG - Bezuges würde sich natürlich auch anteilig erhöhen. Im übrigen ist im Durchschnittswert ja eventuell auch schon eine Zeit des Arbeitslosengeldbezuges mitenthalten. Die Hochrechnung der Altersrente für langjährig Versicherte wäre demnach etwas zu gering. Aber so ist es mit Prognosen, sie werden nie ganz der Wahrheit entsprechen.

Um nicht missverstanden zu werden, alle Hochrechnungen haben doch den Sinn, eine generelle Entscheidung treffen zu können, ob und wann kann ich in Rente gehen und ist meine Existenz finanziell ausreichend gesichert. Den exakten Rentenbetrag kann ich wirklich erst meinem künftigen Rentenbescheid entnehmen.

1 Antworten

Wolfgangam 16.11.2009 | 21:37
Hallo Zelda, gut erklärt, wo die Tücken in diesen Online-Rechnern liegen - auch wenn sie dem wirklichen Rentenbetrag ziemlich nahe kommen ...und von den paar Nuancen abgesehen, die es individuell zu hinterfragen/klären gilt. > Als einzig halbwegs seriösen Wert der Renteninformation (sofern das Konto aktuell ist) sehe ich da nur die Höhe der Regelaltersrente aus den tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten an. ...nicht dass man auch eine Rentenauskunft punktgenau zum Rentenbeginn/den Abschlägen unter Individualbedingungen anfordern könnte. Was sie gilt, sieht man dann im Laufe der nächsten Jahre ;-) Gruß w.
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