Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBeim Rentenhöhenrechner müssen Sie ja die fiktive (hochgerechnete) Rentenhöhe eingeben. Hierbei wird eine durchschnittliche Hochrechnung vorgenommen und nicht ausdrücklich ein ganz konkreter Sachverhalt unterstellt. Denn dann müssten so viele Details in die Prognoseentscheidung mit eingebaut werden, dass man den Wald vor Bäumen nicht mehr sehen würde. Die Gefahr wäre viel zu groß, dass man bei den Annahmen viel zu viele "Fehler" einbaut. Was liegt also näher als es bei einer durchschnittlichen Hochrechnung zu belassen.
Zur Verdeutlichung nur mal eben zwei Beispiele. Es könnte ja sein, dass jemand arbeitslos ist und tatsächlich noch bis zu 15 Stunden in der Woche beschäftigt ist. Oder aber schon einige Zeit vor Beginn der Arbeitslosigkeit erhöhte sich der Verdienst ganz wesentlich, dann wäre die Steigerung ab der Erhöhung ja auch schon überdurchschnittlich und die Erhöhung während des ALG - Bezuges würde sich natürlich auch anteilig erhöhen. Im übrigen ist im Durchschnittswert ja eventuell auch schon eine Zeit des Arbeitslosengeldbezuges mitenthalten. Die Hochrechnung der Altersrente für langjährig Versicherte wäre demnach etwas zu gering. Aber so ist es mit Prognosen, sie werden nie ganz der Wahrheit entsprechen.
Um nicht missverstanden zu werden, alle Hochrechnungen haben doch den Sinn, eine generelle Entscheidung treffen zu können, ob und wann kann ich in Rente gehen und ist meine Existenz finanziell ausreichend gesichert. Den exakten Rentenbetrag kann ich wirklich erst meinem künftigen Rentenbescheid entnehmen.
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