Fragen zum fiktiven Einkommen (G0556) bei Übergangsgeld während LTA

von
Joe

Hallo,

ich beginne gerade mit einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (RV Bund). Das letzte Arbeitsverhältnis liegt länger als 3 Jahre zurück (Auslaufen einer Befristung) und der Bezugsberuf wurde bei eben diesem Arbeitgeber ausgeübt. Soweit zum Hintergrund.

Mir sind beim fiktiven Einkommen (Formular G0556) ein paar Dinge nicht klar.
- Geht es bei der Höhe des fiktiven Einkommens nur darum, den Versicherten an den Lohnsteigerungen teilhaben zu lassen, die die Gewerkschaften im Laufe der Jahre erstritten haben?
- Oder geht es auch darum, dass man im fiktiven Falle eine Weiterbeschäftigung und Nicht-Erkrankung inzwischen in seiner damaligen Gehaltsgruppe eine höhere Stufe erreicht hätte?
- Oder geht es auch darum, dass ehemaligen Kollegen mit vergleichbarer Qualifikation inzwischen in höheren Gehaltsgruppen sind?

Eine weitere Frage betrifft die Bruttohöhe in G0555 und G0556: Mein ehemaliger Arbeitgeber hat in G0556 als Brutto den Betrag eingetragen, der in der Tariftabelle für meine Gehaltsgruppe und Stufe aufgeführt ist. Bei G0555 hat er aber zu dem Betrag nach Tariftabelle noch bestimmte Positionen aus der Gehaltabrechnung addiert (scheint etwas mit der Zusatzversorgung VBL zu tun zu haben, verstehe ich im Detail auch nicht).
Ist es richtig, dass bei G0556 diese Positionen nicht addiert werden?

Gruß und Danke für Eure/Ihre Hilfe
Joe

Experten-Antwort

Hallo Joe,
bei der Ermittlung des tariflichen beziehungsweise ortsüblichen Arbeitsentgelts ist von der
Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen, für die Sie ohne die Behinderung
nach Ihren beruflichen Fähigkeiten/Tätigkeiten und nach Ihrem Lebensalter in Betracht
käme (§ 48 Satz 2 SGB IX). In der Regel wird es sich hierbei um die zuletzt ausgeübte
Beschäftigung oder Tätigkeit handeln. Wurde diese allerdings nur wegen der Behinderung
ausgeübt, ist sie für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage unbeachtlich. Abgestellt wird
dann auf die Verhältnisse vor dem Eintritt der Behinderung.
Maßgebend ist das Arbeitsentgelt im letzten Kalendermonat vor dem Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Weitere Detailfragen stellen Sie bitte Ihrem Reha-Träger, damit dieser, unter Berücksichtigung aller Fakten konkret antworten kann.
Freundliche Grüße

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