Hallo Nici,
die Fragestellung ist etwas komplex und zu viele Details fehlen. Daher würde ich Ihnen empfehlen sich an den Rentenversicherungsträger zu wenden, der Ihre Umschulung bewilligt hat. Wenn dieser das Formular G550 bereits zurückerhalten hat, kann er die Fragen zum Übergangsgeld spielend beantworten.
Für mich stellt sich die Lösung wie folgt dar:
Sie werden voraussichtlich ein Übergangsgeld aus Ihrem letzten Tarifentgelt aus einer Vollzeitbeschäftigung bekommen, da dieses höher sein wird, als ein Übergangsgeld aus der letzten 3/4 Teilzeitbeschäftigung.
Viele Grüße