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Experten-Antwort

Fragen zum Übergangsgeld bei beruflicher Umschulung

von Nici18.11.2013 | 12:32
1348 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frag zu der Berechnung des Übergangsgeldes. Meine Umschulung beginnt voraussichtlich am 03.02.2014 in Vollzeit. Vom Arbeitgeber gekündigt wurde ich zum 31.08.2012 Zwischenzeitlich Krankengeld bis zum 21.09.2013 bezogen. Von da an nun Arbeitslos gemeldet bis zur Umschulung. Nun meine Frage: Mein Übergangsgeld wird ja nun von meinem letzten Lohn berechnet. Ich bin alleinerziehend und habe ein Kind. Unterhalt erhalte ich nicht für dasw Kind, aber ich glaube das ist nicht maßgebend hier. Nun würde ich 75% vom Netto (?) einkommen bekommen. Stimmts? Ich habe aber nur 3/4 Tags gearbeitet. Sprich 30 Stunden die Woche. Nun werde ich aber Vollzeit in die Umschulung starten ( laut Schule 45Std die Woche). Werden die 30 Stunden dann auf Vollzeit umgerechnet und ich bekomme daraus meine Übergangsgeld? Oder bekomme ich trotzdem das Übergangsgeld auf die 30Std die ich zuvor gearbeitet habe, berechnet? Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten. Liebe Grüße Nici

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nici,

die Fragestellung ist etwas komplex und zu viele Details fehlen. Daher würde ich Ihnen empfehlen sich an den Rentenversicherungsträger zu wenden, der Ihre Umschulung bewilligt hat. Wenn dieser das Formular G550 bereits zurückerhalten hat, kann er die Fragen zum Übergangsgeld spielend beantworten.

Für mich stellt sich die Lösung wie folgt dar:

Sie werden voraussichtlich ein Übergangsgeld aus Ihrem letzten Tarifentgelt aus einer Vollzeitbeschäftigung bekommen, da dieses höher sein wird, als ein Übergangsgeld aus der letzten 3/4 Teilzeitbeschäftigung.

Viele Grüße

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1 Antworten

Niciam 18.11.2013 | 13:15
Hallo und vielen Dank schon mal für die Antwort. Ich habe die Unterlagen noch nicht abgesendet, da mir noch was vom Arbeitsamt fehlte, was aber nun da ist. Somit werde ich die Unterlagen komplett die nächsten Tage einsenden können. Meine letzte tarifliche Vollzeitbeschäftigung liegt schon über 15 Jahre zurück, da ich nach der Geburt meines Sohnes erst auf 400€ Basis und als er in die Schule kam, dann erst Halbtags und dann 3/4 Tags gearbeitet habe. Liebe Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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