Hallo,
ich habe eine Frag zu der Berechnung des Übergangsgeldes.
Meine Umschulung beginnt voraussichtlich am 03.02.2014 in Vollzeit.
Vom Arbeitgeber gekündigt wurde ich zum 31.08.2012
Zwischenzeitlich Krankengeld bis zum 21.09.2013 bezogen. Von da an nun Arbeitslos gemeldet bis zur Umschulung.
Nun meine Frage:
Mein Übergangsgeld wird ja nun von meinem letzten Lohn berechnet.
Ich bin alleinerziehend und habe ein Kind. Unterhalt erhalte ich nicht für dasw Kind, aber ich glaube das ist nicht maßgebend hier.
Nun würde ich 75% vom Netto (?) einkommen bekommen. Stimmts?
Ich habe aber nur 3/4 Tags gearbeitet. Sprich 30 Stunden die Woche.
Nun werde ich aber Vollzeit in die Umschulung starten ( laut Schule 45Std die Woche).
Werden die 30 Stunden dann auf Vollzeit umgerechnet und ich bekomme daraus meine Übergangsgeld?
Oder bekomme ich trotzdem das Übergangsgeld auf die 30Std die ich zuvor gearbeitet habe, berechnet?
Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten.
Liebe Grüße Nici