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Experten-Antwort

Fragen zum Versicherungskonto

von Harald W.28.06.2018 | 22:16
392 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich habe den Bescheid über die volle befristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Der Versicherungsverlauf ist Bestandteil. Daraus errechnet sich ja dann die Rente. Nun habe ich den Versicherungsverlauf mit den Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung und den Gehaltsabrechnungen (Jahressummen) verglichen und habe in mehreren Monaten Differenzen festgestellt. Mal sind es rund 1.500,00 € mal ca. 500,00 € zu meinen Ungunsten. 1.) Wie können solche Differenzen zustande kommen? 2.) Wieviel machen ca. 1.000,00 € Differenz in der mtl. Rente aus? 3.) Lohnt es sich überhaupt, deshalb Widerspruch einzulegen? Danke für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald W.,

ich empfehle Ihnen, mit Ihren Unterlagen bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen. Dort kann sich der Berater die Unterlagen genau anschauen.

Sofern notwendig, kann dann auch gleich ein Widerspruch aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie die Widerspruchsfrist.

Den Antworten von Fastrentner und chi kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Fastrentneram 28.06.2018 | 22:42
Zu 1. Hier im Forum kann darüber nur spekuliert werden, was Ihnen aber nicht weiterhilft. Zu 2. 1000€ brutto sind ca. 0,85 € mtl. Rente. Zu 3. Die Entscheidung müssen Sie selber treffen. Wenn Sie beweiskräftige Unterlagen haben, legen Sie diese im Zusammenhang mit einem Widerspruch bei Ihrem Rententräger vor. Mehr als eine Ablehnung Ihres Widerspruchs kann ja nicht passieren.
chiam 28.06.2018 | 23:50
Zur Ursachenspekulation: Maßgeblich ist nicht das Gesamtbrutto, sondern das RV-Brutto. Die beiden Werte können abweichen z.B. in der Gleitzone (unter 850 Euro in einem Monat), bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze oder wenn sozialversicherungsfreie Zuschläge (für Arbeit in der Nacht, am Sonntag, an Feiertagen) gezahlt wurden. Ein schlichter Übermittlungsfehler ist eher unwahrscheinlich; vor allem, wenn es nicht nur einmal abweicht.
Harald Y.am 29.06.2018 | 08:22
Du hast dich verrechnet. Bitte rechne noch mal nach, bevor du Widerspruch einlegst.
W*lfgangam 29.06.2018 | 20:23
Hallo Harald W., vergleichen Sie schlicht die 'richtigen' Werte mit den 'richtigen' Unterlagen. Die 'Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung' sind das A und O ...denken Sie auch daran, dass es in einzelnen Jahren Korrekturen gegeben haben kann, die davor erstellte Meldungen storniert/durch neue ersetzt haben. Gehaltsabrechnungen sind zunächst die schlechtesten Unterlagen, das zu vergleichen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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