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Experten-Antwort

Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

von Max12.10.2016 | 12:48
1493 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Arbeitgeber bietet mir eine betriebliche Altersvorsorge mit per Direktversicherung und Entgeltumwandlung mit einer 25 % Zulage durch den Arbeitgeber. Es würde sich um einen Kollektivvertrag handeln. Ich nehme an dieser ist wahrscheinlich günstiger als ein Einzelvertrag. Falls ich aber nun den Arbeitgeber wechseln sollte was passiert dann? Wenn der neue Arbeitgeber genau beim selben Versicherer einen Kollektivvertrag hat ist eine Übernahme ja problemlos möglich. Ob der Arbeitgeber auch 25 % zulegt ist eine andere Sache. Was ist aber in folgenden Fällen? 1) Der neue Arbeitgeber hat einen anderen Kollektivvertrag. Hier könnte ich ja die angesparte Summe mitnehmen. Es würden sich ja aber die Konditionen sicherlich ändern und ich müssten den alten Vertrag dann beitragsfrei stellen. Dann bleibe ich ja wahrscheinlich auf Abschlusskosten, Provisionen etc. des Altvertrags hängen. 2) Der neue Arbeitgeber bietet keinen Vertrag an und der Vertrag bleibt beim alten Arbeitgeber. Kann mein alter Arbeitgeber dies verweigern? Falls nicht, was ist wenn der Betrieb in 10 Jahren nicht mehr existiert? Wie erfolgt der Einzug der Beiträge? Der alte Arbeitgeber zahlt ja nicht den Lohn, sondern der neue. 3) Der Vertrag wird durch mich fortgeführt. Ich nehme an, dass sich dann die Konditionen eines Kollektivvertrags zu Konditionen eines Einzelvertrags ändern, ich also schlechter da stehe. Des Weiteren: Wie erfolgt dann die Einzahlung der Beiträge. Trotzdem durch Entgeltumwandlung oder müsste ich die Beiträge durch meine Nettoeinkommen zahlen? Dann wäre ja der Steuervorteil auf jeden Fall futsch. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße Max

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung berät nicht zu Themen der betrieblichen Altersversorgung.

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6 Antworten

TanteCharlieam 12.10.2016 | 12:56
Das hier ist ein Forum für Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Fragen zur privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge können hier von den Experten nicht beantwortet werden. Es soll aber ein paar Leute geben, die sich damit auskennen. (ich nicht) Grundstäzlich würde ich Ihnen raten alle Ihre Fragen Ihrem Arbeitgeber zu stellen. Wenn er Ihnen das Produkt anbietet, wird er ja wohl über alles bescheid wissen.
Rentensputnikam 12.10.2016 | 14:02
Tante Charlie hat Recht. Stellen Sie doch genau diese Fragen Ihrem Arbeitgeber. Dieser bietet Ihnen doch auch die betriebliche Altersvorsorge an. MfG
****am 12.10.2016 | 14:30
Hallo Max, klicken sie mal oben auf den Reiter Altersvorsorge, anschließend auf Betriebliche Altersorung und zuletzt auf Direktversicherung, dort finden sie schon diverse Infos zu Frage 1+2. Weitere Infos, insbesonders zu Frage 3 werden sie wohl nur von dem Anbieter dieser Direktversicherung erhalten können. M.E. lohnt sich die Direktversicherung nur wenn auch der AG einen entsprechenden Anteil mitzahlt und nicht nur von der Entgeltumwandlung profitiert.
E. Schnelleckeam 12.10.2016 | 19:59
viele Fragen und Antworten zur bAV findet der geneigte Leser auch ob, unter den "Aktuellen Themen" wenn er das Stichwort "Betriebsrente" anklickt.
Vor der Renteam 12.10.2016 | 22:07
Vorab: Es ist im Leben oft so: Wer nicht zwangsweise sparen muss, hat meist später nichts. Und wenn der AG 25% zuschießt, würde ich die DV starten. Diese Kollektivverträge sind schon besser. Hinterfragen sollte man mM., ab welchem Monat der Saldo im plus geführt wird, sprich, wann der Vermittler bezahlt ist. Das waren bei mir damals gute neun Monate bei einer Laufzeit von ca. 14 Jahren. Bei ihnen könnten da noch ganz andere Summen aufgerufen werden. Und ganz wichtig ist aus meiner Sicht, ob der Vertrag Zahlungsänderungen zulässt. Der Vermittler wird den monatl. Höchstsatz vorschlagen, weil dann seine Provision auch höher ist. Besser wäre es, den Beitrag niedrig anzusetzen und Spielraum für Einmalzahlungen oder Erhöhungen zu lassen. Zu 1) Wenn beide AG einverstanden sind, kann der Vertrag ohne Verluste fortgeführt werden. Wenn nicht, würde ich den pers. übernehmen, beitragsfrei stellen oder weiter besparen. Sie haben dann zwar keine steuerliche Berücksichtigung aber die privaten Summen sind auch nicht bei der KV beitragspflichtig. Ob sie neue Provisionen in Kauf nehmen, können sie sich überlegen. Zu 2) Der alte AG verweigert nichts. Siehe 1). Die Kosten beim Vertrag 1 werden auf 5 Jahre umgelegt. Wenn sie nach statistisch 6 Jahren den Betrieb wechseln, könnte es sein, dass sie noch nicht im Plus sind! -> 1) Zu 3) Nein, sie nehmen die Konditionen mit. Ob es da noch eine Besonderheit gibt, würde ich den jetzigen Anbieter fragen. Ich hatte hier keine Einbussen. Die Einzahlungen erfolgen aus dem Netto. Das muss kein Nachteil sein. -> 1)
Peter S. am 13.10.2016 | 15:53
Betriebsrenten sind nach meiner Auffassung ein Betrug, da die vorsorgenden Bürger ( 6 - 8 Mill. ) durch das GMG-Gesetz von 2004 um einen großen Teil ( 18 - 20% ) ihrer Ersparnisse aus der Direktversicherung gebracht werden und das ohne Vertrauensschutz. So lange die Politik legalisierten Betrug als rechtens ansieht ist der ein Dummkopf, der sich darauf einlässt
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