Guten Tag,
mein Arbeitgeber bietet mir eine betriebliche Altersvorsorge mit per Direktversicherung und Entgeltumwandlung mit einer 25 % Zulage durch den Arbeitgeber. Es würde sich um einen Kollektivvertrag handeln. Ich nehme an dieser ist wahrscheinlich günstiger als ein Einzelvertrag. Falls ich aber nun den Arbeitgeber wechseln sollte was passiert dann? Wenn der neue Arbeitgeber genau beim selben Versicherer einen Kollektivvertrag hat ist eine Übernahme ja problemlos möglich. Ob der Arbeitgeber auch 25 % zulegt ist eine andere Sache. Was ist aber in folgenden Fällen?
1) Der neue Arbeitgeber hat einen anderen Kollektivvertrag. Hier könnte ich ja die angesparte Summe mitnehmen. Es würden sich ja aber die Konditionen sicherlich ändern und ich müssten den alten Vertrag dann beitragsfrei stellen. Dann bleibe ich ja wahrscheinlich auf Abschlusskosten, Provisionen etc. des Altvertrags hängen.
2) Der neue Arbeitgeber bietet keinen Vertrag an und der Vertrag bleibt beim alten Arbeitgeber. Kann mein alter Arbeitgeber dies verweigern? Falls nicht, was ist wenn der Betrieb in 10 Jahren nicht mehr existiert? Wie erfolgt der Einzug der Beiträge? Der alte Arbeitgeber zahlt ja nicht den Lohn, sondern der neue.
3) Der Vertrag wird durch mich fortgeführt. Ich nehme an, dass sich dann die Konditionen eines Kollektivvertrags zu Konditionen eines Einzelvertrags ändern, ich also schlechter da stehe. Des Weiteren: Wie erfolgt dann die Einzahlung der Beiträge. Trotzdem durch Entgeltumwandlung oder müsste ich die Beiträge durch meine Nettoeinkommen zahlen? Dann wäre ja der Steuervorteil auf jeden Fall futsch.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Max