Hallo liebes Expertenteam,
ich habe seit 2006 eine betriebliche Altersvorsorge bei der Sparkassen Pensionskasse. 2012 wechselte ich den Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber hat den Vertrag übernommen. Seit 01.01.2022 müsste mein Arbeitgeber diesen mit 15% bezuschussen, ist das korrekt? Müsste der Arbeitgeber den Zuschuss zusätzlich zu meinen Beiträgen der Pensionskasse überweisen oder mir auf mein Gehalt ausbezahlen? Mein Arbeitgeber hat vor einiger Zeit die VWL auf AVWL in Höhe von 28,50 Euro/Monat umgestellt. Diese erhalte ich mit meiner Monatsabrechnung. Mein Arbeitgeber sagt, damit hätte er seine Verpflichtung erfüllt. Ich zahle derzeit 260,- Euro-/Monat. Der Arbeitgeberzuschuss von 15% würde somit 39,- Euro betragen. Sozialabgabenfrei ist 2022 282,- und steuerfrei 564,- Euro. Welche Auswirkungen hätte das? Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Guilie
05.11.2022, 17:46
von
Guilie
07.11.2022, 10:27
Experten-Antwort
Hallo Guilie,
wir verweisen auf unsere Antwort in Ihrem anderen Beitrag:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/fragen-zur-entgeldumwandlung-1.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung