Hallo Wartender Versicherter,
zunächst einmal muss ein Bescheid vorliegen, um Widerspruch einlegen zu können und ggfs. auch gleichzeitig einen Antrag auf Weitergewährung zu stellen.
Der Antrag auf Weitergewährung sollte dann auch sofort nach Vorliegen des Bescheides gestellt werden, wenn die Befristung der Renten schon im August sein sollte.
Es kann im Einzelfall auch mal vorkommen, dass ein Bescheid nur für die Vergangenheit erteilt wird.