Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Fragen zur Erwerbsminderungsrente

von PBler07.09.2018 | 23:46
95 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen! Im Moment beziehe ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Da es während der Jahre 2017 und 2018 einen Hinzuverdienst gab, wurde die Rente neu berechnet. Dazu habe ich ein paar Fragen D und hoffe Sie hier klären zu können. Danke für die Hilfe im Voraus! 1. Wie berechnet sich die Hinzuverdienstgrenze, die schein bar jedes Jahr etwas anwächst. 2. Bei der Berechnung des Hinzuverdienstdeckel werden ja die Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahre berücksichtigt. In meinem Fall ist dieses Jahr, ein Kalenderjahr während einer betrieblichen Ausbildung. Bisher wurde bei der Berechnung der Entgeltpunkte in den Ausbildungszeiten ein Bonus gewährt („Zusätzliche Entgeltpunkt für alle beitragsgeminderten Zeiten“). Auf diese Weis kam man ja rechnerisch auf drei Entgeltpunkte bei einer dreijährigen Berufsausbildung. In dem besagten Jahr der Ausbildung wird mir nun bei der Berechnung des Hinzuverdienstdeckels aber ein ermittelter Wert an Entgeltpunkt der wesentlich kleiner ist, als der ganze Entgeltpunkt, der sonst bei der Rentenberechnung zu Grund gelegt wird. Leider habe ich noch keine Berechnungsgrundlage für diesen Zahlenwert (Entgeltpunkte) gefunden. 3. Nach Beginn des Bezuges der Erwerbsminderungsrente habe ich ein paar Monate als angestellter Beschäftigter gearbeitet. Wie kann ich erfahren um wie viele Entgeltpunkte ich in diesem Zeitraum erwirtschaftet habe? In welchem Moment werden diese Entgeltpunkte in eine Rente umgerechnet bzw. angerechnet? Für die Beantwortung einer oder aller Fragen bedanke ich mich auf diesem Wege!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo PBler,

die rechtlichen Grundlagen und Erläuterungen zu Ihren Fragen gab's bereits von Rentenuschi, vielen Dank dafür.

Sofern darüber hinaus noch Fragen bestehen, ggf. zur Rentenauskunft, wäre ein Beratungsgespräch in einer Auskunfts-und Beratungsstelle empfehlenswert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Rentenuschiam 08.09.2018 | 10:28
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das 0,81fache der jährlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten (§ 66 Absatz 1 Nummer 1 bis 3) des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 0,5 Entgeltpunkten (§ 96a SGB VI) Was sich jährlich ändert, ist die Bezugsgröße. Aktuell beträgt sie 36540,- EUR (West). Zeiten der beruflichen Ausbildung bekommen bei der Berechnung der Rente "Zuschläge", da der niedrigere Verdienst während einer Ausbildung ausgeglichen werden soll (§ 71 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI). Diesen Wert haben Sie jedoch nicht selbst "erwirtschaftet". Aus diesem Grund fließt nur der Wert aus dem tatsächlichen selbst erwirtschafteten Entgelt in die Berechnung des "Best of 15" mit ein. Alles andere würde dem Sinn des "Best of 15" widersprechen. Mal sehen wie lange es dauert, bis der erste fleißige Rentenberater dagegen klagt. Indem Sie eine Rentenauskunft beantragen oder einfach selbst rechnen. Der Entgeltpunktewert ergibt sich aus dem gemeldeten Jahresverdienst geteilt durch das "Durchschnittsentgelt aller Versicherten" des gleichen Jahres. Diesen Wert finden Sie durch googlen. Diese Entgeltpunkte werden erst bei einer nachfolgenden Rente (mit neuem Leistungsfall!) berücksichtigt, z.B. einer Altersrente. MfG
PBleram 09.09.2018 | 22:00
Hallo zusammen! Danke Rentenuschi für die umfangreiche Antwort! Einiges konnte ich auch mit Hilfe der angegeben Gesetzestexte nachvollziehen und nachrechnen. Warum genau sollte ein Rentenberater gegen das "Best of 15" klagen? Die Rentenauskunft werde ich morgen Mal beantragen. Viele Grüße PBler
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026