Hallo zusammen!
Im Moment beziehe ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Da es während der Jahre 2017 und 2018 einen Hinzuverdienst gab, wurde die Rente neu berechnet. Dazu habe ich ein paar Fragen D und hoffe Sie hier klären zu können.
Danke für die Hilfe im Voraus!
1. Wie berechnet sich die Hinzuverdienstgrenze, die schein bar jedes Jahr etwas anwächst.
2. Bei der Berechnung des Hinzuverdienstdeckel werden ja die Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahre berücksichtigt.
In meinem Fall ist dieses Jahr, ein Kalenderjahr während einer betrieblichen Ausbildung.
Bisher wurde bei der Berechnung der Entgeltpunkte in den Ausbildungszeiten ein Bonus gewährt („Zusätzliche Entgeltpunkt für alle beitragsgeminderten Zeiten“). Auf diese Weis kam man ja rechnerisch auf drei Entgeltpunkte bei einer dreijährigen Berufsausbildung.
In dem besagten Jahr der Ausbildung wird mir nun bei der Berechnung des Hinzuverdienstdeckels aber ein ermittelter Wert an Entgeltpunkt der wesentlich kleiner ist, als der ganze Entgeltpunkt, der sonst bei der Rentenberechnung zu Grund gelegt wird.
Leider habe ich noch keine Berechnungsgrundlage für diesen Zahlenwert (Entgeltpunkte) gefunden.
3. Nach Beginn des Bezuges der Erwerbsminderungsrente habe ich ein paar Monate als angestellter Beschäftigter gearbeitet. Wie kann ich erfahren um wie viele Entgeltpunkte ich in diesem Zeitraum erwirtschaftet habe? In welchem Moment werden diese Entgeltpunkte in eine Rente umgerechnet bzw. angerechnet?
Für die Beantwortung einer oder aller Fragen bedanke ich mich auf diesem Wege!