Hallo liebe Experten,
mein Mann ist seid dem Oktober 2014 krank geschrieben (Krebs-Rezidiv).
Im August war er von der Krankenkasse aus zur Reha! Von dort wurde er als arbeitsunfähig uns unter 2 Std. arbeitsfähig entlassen. Daraufhin bekam er vom DRV Bund die Aufforderung einen EWR Rentenantrag zu stellen. Das tat er vor 2 Wochen über den Sozialverband und gestern kam schon die Bewilligung der unbefristeten EWR Rente rückwirkend vom 01.06.2015. die Nachzahlung wird vorerst einbehalten! Das Krankengeld übersteigt bei weitem die Nachzahlung! Muss mein Mann der Krankenkasse auch noch Krankengeld zurückzahlen?
Mein Mann ist 59 Jahre alt und hat einen GDB100. Er könnte in 11/2 Kahren in die Schwerbehindertenrente gehen. Das ist nun eine allgemeine Frage: Würde diese Rente evtl. höher sein als die EWR-Rente?
Vielen Dank für Ihre Antworten und lieben Gruß sendet
Elke Ahrens