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Experten-Antwort

Fragen zur Frührente

von Gerriet07.03.2011 | 09:03
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Hallo ;D Ich bin 41 Jahre und bin Schwerstbehindert (60%), meine Behinderung nennt sich Freidreich-Ataxie. Aufgrund dieser habe ich jeden Tag schmerzen, die letzten Jahren leider schlimmer gworden sind. Da Jobmässig mau aussieht, habe ich mir überlegt die Frührente überlegt. Einen guten Neurologen habe ich, daher ist von der Seite wohl keine Probleme zu erwarten. Nun weiss ich aber nicht, wo ich bei dem Antrag ansetzen muss, da ich auch wenige Jahre hab, wo ich richtig gearbeitet habe. Meine Fragen wäre also: 1.) An wen muss ich wenden, wenn ich eine Frührente beantragen will und was genau wird da vorausgesetzt ? 2.) Ist die Frührente dasselbe wie die Erwerbminderungsrente ? Danke in vorraus ;D MfG G.Selent

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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11 Antworten

Simonam 07.03.2011 | 09:50
Hallo! Fragen Sie doch mal beim Vdk nach die kennen sich in Rentenangelegenheiten auch bestens aus und die können Ihnen eben auch beim Rentenatrag helfen und Ihre Chancen auf Rentenbewilligung auch einschätzen! MfG Simon
GDB 90am 07.03.2011 | 13:01
Wenn Sie nach 1961 geboren sind, kann ich Ihnen ganz genau sagen was der VDK Ihnen antworten wird, auch wenn sie GDB 100 haben: "Vergessen Sie es !" Gruß GDB 90
Simonam 07.03.2011 | 14:00
Warum sollte der VDK sagen vergessen Sie es? Jeder Einzelfall und jede Erkrankung ist anderst also wenn man es nicht versucht kann man es auch nicht wissen! Wenn es zu einer Ablehnung kommen sollte hat sich ja nichts geändert! Also wer nichts zu verlieren hat kann nur gewinnen! MfG Simon
chrisam 08.03.2011 | 00:30
Ja, es würde sich bei Ihnen um eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung handeln. Voraussetzung zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie mindestens fünf Jahre Rentenbeitragszeiten nachweisen können und außerdem innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Bis zum Ende 2010 wurden auch für Bezieher von ALG II Pflichtbeiträge gezahlt. Den Antrag werden Sie auf der Website Ihres Rentenversicherers zum Herunterladen finden. Allerdings wird es nicht genügen, dass Sie keine Arbeit finden, sondern dass Sie tatsächlich nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente bedeutet das konkret, dass Sie nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, bei einer teilweisen Erwerbsminderung nicht mehr als sechs Stunden. Wahrscheinlich werden Sie dann einen Gutachtertermin wahrnehmen müssen. Allein das Vorliegen der Friedreich-Ataxie und ein GdB von 60 werden nämlich möglicherweise nicht ausreichen. Es kommt auf die genauen Einschränkungen und die aktuelle Progredienz der Erkrankung an. Natürlich wird Ihr Neurologe dazu angeschrieben werden. Deshalb besprechen Sie mit ihm besser Ihre Absicht, den Rentenantrag zu stellen. Nicht zynisch gemeint: Da Sie mit 41 Jahren erst bei 60% angekommen sind, könnte es Probleme mit der Rentenbewilligung geben. Ohne eine Gehbehinderung, die mindestens dem Merkzeichen G entspricht, könnte es bei Friedreich schwierig werden. Auf eventuelle Sprachstörungen oder gar Schmerzen wird bei der Beurteilung eher weniger Wert gelegt.
EM-Rentnerinam 08.03.2011 | 09:00
Chris: "Nicht zynisch gemeint: Da Sie mit 41 Jahren erst bei 60% angekommen sind, könnte es Probleme mit der Rentenbewilligung geben." Hallo Chris, ich muß Sie korrigieren.Die Rentenbewilligung hat mit dem GdB nichts zutun. Die DRV und das Versorgungsamt sind 2 verschiedene Schuh..... Alles Gute Gerriet
chrisam 08.03.2011 | 16:19
Liebe EM-Rentnerin, Sie haben natürlich recht, dass der GdB nicht entscheidend für die Festststellung einer Erwerbsminderung ist. Allerdings beschreibt die Höhe des GdB ja den aktuellen Grad der Behinderung. Auch wenn sich der Gutachter der DRV nicht am GdB orientiert, so wird das oftmals angeforderte aktuelle fachärztliche Gutachten des Versorgungsamtes, das ja weit umfangreicher ist als die bloße Feststellung eines Behindertengrades, in die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit einfließen. Bei der Friedreich-Ataxie besteht immer eine gewisse Progredienz. Die Erkrankung zeigt sich bereits im jugendlichen Alter und führt leider oft schon früh zu schwerwiegenden Einschränkungen. Wenn im Alter von 41 Jahren die Behinderungen 60° auf der GdB-Tabelle erreicht haben, so ist das tatsächlich ein Zeichen für einen nicht so raschen Verlauf. Es gibt Versicherte mit dieser Erkrankung, die bereits mit Mitte dreißig auf einen Rollstuhl angewiesen sind und eine Pflegestufe innehaben. Daher mein Hinweis auf die hier nicht vorhandene schwerwiegende Gehbehinderung.
ich-kapiers-nichtam 08.03.2011 | 17:01
Hallo, ganz so einfach wird es dann wohl nicht. Selbst mit 100% und aG und B im Ausweis gabs für mich nicht mal ne halbe Rente :-( Manchesmal verstehe ich die Entscheidungen der DRV nicht wirklich. Hat man denn heutzutage nur noch Chancen wenigstens auf eine teilweise EM-Rente, wenn man mit der Psyche hat? Als schwerbehinderter ist doch mit dem Alter auch irgendwann mal Schluss mit der körperlichen Leistung. Klar, gibt es schwerbehinderte, die noch arbeiten können. Kommt ja auch immer auf Verhältnis Behinderung und Beruf drauf an. Aber so manches mal zweifelt man doch an den Entscheidungen... Da gibt es soviele, die laufen ohne Körperbehinderung durchs Leben, genießen ihre EM-Rente und manch schwerbehinderter schufftet weiter, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Da heißt es, .. Sie haben doch schon immer mit der Behinderung gelebt - super, toll! Aber so eine Behinderung wird ja mit der Zeit auch mal schlimmer. Die Knochen sind überansprucht, verschleißen und schmerzen nur noch. Aber was solls. wird sich eh nicht ändern.... Ein frustrierter Mitbürger
chrisam 08.03.2011 | 18:57
Wenn jemand eine Körperbehinderung hat, aber gesund ist, wird die Erwerbsfähigkeit sicherlich anders eingeschätzt, als bei einer chronisch kranken Person mit dem gleichen GdB. Jemand der blind ist, erhält einen GdB von 100, dazu die Merkzeichen B, G, Bl, RF und möglicherweise H. Dennoch kann diese Person in Vollzeit berufstätig sein. Eine Person, die diesen GdB mit den gleichen Merkzeichen aufgrund einer progredienten neurologischen Systemerkrankung hat, wird möglicherweise nicht mehr Vollzeit arbeiten können. Zusätzliche Behinderungen der oberen Extremitäten werden zum Beispiel nicht durch Merkzeichen gekennzeichnet. Einen höheren GdB als 100 gibt es nicht, auch wenn die Summe der einzeln aufgeführten GdBs zu einer Gesamtzahl von 400 führen würde.
Leopoldam 07.03.2011 | 11:38
Da sollten Sie sich nicht so sicher sein.Über den medizinischen Teil einer Bewilligung entscheiden immer noch die Gutacher der DRV.
ABCam 07.03.2011 | 12:21
Alleine eine Schwerbehinderung, (so heißt das :-)), ist nicht immer unbedingt eine Erwerbsminderung. Selbst Menschen mit Behinderung, deren GdB 100 ist, sind nicht automatisch nicht arbeitsfähig. Viele Schwerbehinderte sind noch voll berufstätig.
-_-am 08.03.2011 | 00:13
:P zu 1. Wenden Sie sich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Adressen und Telefonnummern unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… nach Eingabe der Postleitzahl Ihres Wohnorts. zu 2. Der Oberbegriff ist "Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit". http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR1226109… Die von Ihnen gemeinte Rentenart nennt sich nach der Gesetzesterminologie "Rente wegen Erwerbsminderung". http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html
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