Hallo, Sonne
den Ausführungen von Schwarzwälder kann ich nur zustimmen.
Auch in einer Renteninformation wird eine vollständige Rentenberechnung durchgeführt, bei der alle bisher vorhandenen Zeiten berücksichtigt werden. Somit erfolgt auch eine Gesamtleistungsbewertung. Diese ist nicht ganz so einfach und eine detatliierte Erklärung würde hier den Rahmen sprengen.
Zur Frage der Kindererziehungszeiten sei gesagt, dass als Beitragszeit für ein vor dem 01.01.1992 geborenes Kind ein Jahr und für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder drei Jahre anerkannt werden können. Zusätzlich gibt es für die Erziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes eine Berücksichtigungszeit.