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Fragen zur Gesamtleistungsbewertung

von Sonne22.02.2008 | 09:59
1203 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einige Fragen zur Gesamtleistungsbewertung. Sind in der jährlichen Renteninformation Werte zur Gesamtleistungsbewertung enthalten oder werden diese Zeiten erst bei Eintritt des Versicherungsfalles berechnet? Werden Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, Kindererziehungszeiten und Zeiten in denen man geringfügig beschäftigt war, mitgezählt? Falls Kindererziehungszeiten mitgezählt werden wüsste ich noch gerne den Zeitraum hierfür. Meine durchschnittlichen Entgeltpunkte belaufen sich auf 0,8 pro Jahr. Um diesen Wert zu ermitteln habe ich die, in der letzten Renteninformation bescheinigten, Punkte durch die Anzahl der gearbeiteten Jahre geteilt. Ich hoffe, dass das so richtig war. Würde mich über nähere Infos freuen. Vielen Dank für Ihre Mühe! Freundliche Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Sonne

den Ausführungen von Schwarzwälder kann ich nur zustimmen.

Auch in einer Renteninformation wird eine vollständige Rentenberechnung durchgeführt, bei der alle bisher vorhandenen Zeiten berücksichtigt werden. Somit erfolgt auch eine Gesamtleistungsbewertung. Diese ist nicht ganz so einfach und eine detatliierte Erklärung würde hier den Rahmen sprengen.

Zur Frage der Kindererziehungszeiten sei gesagt, dass als Beitragszeit für ein vor dem 01.01.1992 geborenes Kind ein Jahr und für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder drei Jahre anerkannt werden können. Zusätzlich gibt es für die Erziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes eine Berücksichtigungszeit.

1 Antworten

Schwarzwälderam 22.02.2008 | 10:23
Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Ist es aber leider nicht. In der Renteninformation tauchen keine einzelnen Bewertungen auf, weder von Beitragszeiten noch von beitragslosen oder beitragsgeminderten Zeiten über die GEsamtleistungsbewertung. Dies würde den Rahmen einer Renteninformation sprengen. Selbstverständlich wurden aber diese Werte in der Berechnung ermittelt nur eben nicht ausgedruckt. Wenn Sie Interesse an einer kompletten Berechnung haben müssen Sie eine Rentenauskunft mit allen Anlagen anfordern. Diese können Sie sich dann in einer Auskunfts - und BEratungsstelle der RV erklären lassen.
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