Hallo Soony,
Hinzuverdienst wird auf eine Rente angerechnet. Wenn Monate nach einer Rentenantragstellung der Hinzuverdienst geklärt wird, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass eine Rente gewährt wird.
Dennoch ist diese Schlussfolgerung nicht sicher. Die Rentenversicherungsträger verfahren unterschiedlich. Manche klären den Hinzuverdienst vorausschauend für den Fall, dass es zu einer Rente kommt (um die Bescheiderteilung nicht zu verzögern). Ob es später tatsächlich zu einer Rentengewährung kommt, ist in diesen Fällen aber ungewiss.
Ich bin daher als Experte eher vorsichtig mit der Aussage, dass ein Zeichen für eine Rentenbewilligung vorliegt. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch sein mag. Verlässliche Aussagen können Sie nur von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten.
Viele Grüße