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Experten-Antwort

Fragen zur "Nahtlosigkeit" bei EU-Rente

von Tom30.10.2021 | 01:14
128 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin zusammen, Ich habe eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt und das zieht sich leider zum einen wegen Corona wie auch ein von mir abgesagter Untersuchungstermin (ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung) für die Begutachtung auf Grund meiner Krankheiten ganz schön in die Länge. Mittlerweile sind wir schon bei fast einem Jahr seit Antragstellung angekommen. Wenn ich mich nicht irre, läuft in 3 Monaten mein ALG 1, was ich im Rahmen der Nahtlosigkeit erhalte, aus. Kann mir bitte jemand erklären, wie es dann weiter geht, wenn ALG 1 ausgelaufen ist und bis dahin keine Entscheidung wegen EU-Rente getroffen wurde? ALG 2 bekomme ich leider nicht, da ich in einer WG wohne und man mir trotz getrennte Schlafräume eine Partnerschaft mit der Mitbewohnerin unterstellt und ich es überhaupt nicht auf die Reihe bekomme der ARGE das Gegenteil zu beweisen [es gibt kein Mietvertrag für die Wohnungsbenutzung - dafür stelle ich einen PKW inkl. Versicherung, Steuer und monatlich 150€ Kraftstoffkosten zur Verfügung, den ich komplett selber als "Mietersatz" zahle. Weiter läuft der Telefonanschluss (2 Anschlüsse) mit Internet auf meine Kosten, den wir uns teilen] - falls Fragen aufkommen sollten, warum ich kein ALG2 erhalte. Gibt es Alternativen zu ALG2?? Ohne irgendwelche Gelder werde ich die Kosten für meinen "Mietersatzleistungen" und die Kosten für alle sonstigen Kosten und Rechnungen nicht mehr begleichen können.... die Situation ist extremst belastend und wirft mich gesundheitlich wieder ein großes Stück zurück! Wie lange dauert ungefähr die Bearbeitung von Zeitpunkt Begutachtung bis zum endgültigen Bescheid? Meine Begutachtung war Mitte September gewesen. Warum muss nur alles so kompliziert sein?!?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Tom,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier im Forum der Deutschen Rentenversicherung keine Auskünfte zu den Anspruchsvorausetzungen auf Arbeitslosengeld 2 oder andere Sozialleistungen geben können. Bezüglich der Rente kann ich Ihnen auch nur empfehlen, telefonisch nachzufragen und auf die Dringlichkeit Ihrer Situation hinzuweisen.

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5 Antworten

Siehe hieram 30.10.2021 | 01:47
Hallo Tom, Ratschläge, wie Sie Ihre Hartz IV-Ansprüche evtl. 'optimieren' könnten, erhalten Sie eher in einem Forum, das speziell 'Hartz IV' behandelt. Einfach mal googeln... Ideen gibt es dort dann bestimmt einige. Allerdings hat die Rentenversicherung hierauf keinen Einfluss. Aber wenn der Gutachtertermin Mitte September war, können Sie nächste Woche mal bei Ihrer zuständigen DRV anrufen und nach dem 'Sachstand' fragen. Sagen Sie dem Sachbearbeiter dann einfach, dass Sie um vordringliche Bearbeitung bitten, weil Sie sonst in Schwierigkeiten kommen. Ob das dann hilft, kann Ihnen aber auch keiner voraussagen. Viel Erfolg und alles Gute!
Uschiam 30.10.2021 | 10:10
- falls Fragen aufkommen sollten, warum ich kein ALG2 erhalte. Gibt es Alternativen zu ALG2?? Ohne irgendwelche Gelder werde ich die Kosten für meinen "Mietersatzleistungen" und die Kosten für alle sonstigen Kosten und Rechnungen nicht mehr begleichen können.... die Situation ist extremst belastend und wirft mich gesundheitlich wieder ein großes Stück zurück! Wie lange dauert ungefähr die Bearbeitung von Zeitpunkt Begutachtung bis zum endgültigen Bescheid? Meine Begutachtung war Mitte September gewesen. Warum muss nur alles so kompliziert sein?!?
Das ist in der Tat problematisch. Wenn Sie als Alg 2 Bezieher in einer WG leben, reicht es nicht aus, nur ein eigenes Schlafzimmer zu haben. Zusätzlich müssen Sie als einzige Ausgabe lediglich die anteilige Mietzahlung vorweisen. In dem Moment, wo Sie anderen Mitgliedern etwas anderes zukommen lassen, geht das Jobcenter von gemeinsamen Wirtschaften und füreinander einstehen aus,da zwischen mehreren Modellen unterschieden wird(Bedarfsgemeinschaft, Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) Nach dem Selbstverständnis des Jobcenters bei Ihrer Konstellation müssen die anderen daher für Sie einstehen.
KSCam 30.10.2021 | 11:19
Einzig mögliche Auskunft aus DRV Sicht: Wenn bei Ablauf des ALG 1 Anspruches noch nicht über die EM Rente entschieden ist, haben Sie bei Bedürftigkeit vielleicht Anspruch auf andere ASozialleistungen wie ALG 2, Sozialhilfe, Wohngeld, etc. Für Rechtsprobleme die sich mit JC oder Sozialamt ergeben ist die DRV nicht verantwortlich. Aus DRV Sicht also ganz einfach und gar nicht komnpliziert.
Trollam 30.10.2021 | 12:39
Freitagnacht
Tomam 30.10.2021 | 13:55
Vielen Dank für diese Informationen. Ich versuche nächste Woche mal dort anzurufen und mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Naja es ist immer leicht für Behörden etwas "beweisen" was eigentlich nicht zu beweisen ist. Man unterstellt einfach etwas und dann kann man zusehen wie man das dann erklärt bekommt. Ich habe sogar ein Schreiben von meiner Mitbewohnerin aus der WG mitbekommen wo sie selber noch mal versichert, das kein Wechselseitiger Wille für einander einzugestehen besteht. Das jeder für sich selber so weit aufkommt und nur Dinge, welche die Unterkunft / Kosten betreffen, soweit zusammen übernehmen bzw. halt das ich als Miete ein PKW Kostenfrei zur Verfügung stelle. Naja egal. Anderes Forum. Danke für den Hinweis. Dachte ich wäre hier richtig bei "ihre Vorsorge", da hier - also nicht das Forum sondern die Rentenkasse - meine Unterlagen bearbeitet werden und dafür muss es ja Richtlinien, Regeln und auch sonstige Unterlagen darüber geben was passiert wenn man es nicht in der Zeit von Krankengeld und Übergangsgeld schafft, den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu bearbeiten. Eine Auseinandersetzung mit ARGE etc. würde ich gesundheitlich überhaupt nicht auf die Reihe bekommen... das sind ja tolle Aussichten...
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