Wie Sie eine französische Sozialversicherungsnummer bekommen, ist mir leider nicht bekannt.
Die Suche im Internet hat aber ergeben, dass die Arbeitgeber in Frankreich verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Aufnahme der Beschäftigung zur Sozialversicherung anzumelden. Wir gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen weitere Auskünfte geben kann.
Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Internetseite (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Mobil-in-Europa/Mobil-Europa-Frankreich) ein Merkblatt „Mobil in Europa – Frankreich“ veröffentlichet, dem Sie weitere Informationen entnehmen können.
Unter Umständen kann Ihnen auch eine Verbindungsstelle zu Frankreich der Deutschen Rentenversicherung weiterhelfen. Es gibt folgende Verbindungsstellen zu Frankreich:
a) unter den Regionalträgern:
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
(ehemals LVA Rheinland-Pfalz)
Eichendorffstraße 4-6
67346 Speyer
Telefon 06232 17-0
Telefax 06232 17-2589
b) als Bundesträger:
Deutsche Rentenversicherung Bund
(ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)
10704 Berlin
Telefon 030 865-1
Telefax 030 865-27240
oder
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse)
Hauptverwaltung
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Telefon 0234 304-0
Telefax 0234 304-53050