Hallo Maddi,
sie haben bereits viele wichtige Hinweise erhalten. Für Eltern, bei denen Kindererziehungszeiten sowohl bei einem Elternteil in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch dem anderen Elternteil in der späteren Versorgung berücksichtigt werden können, empfehlen wir zusätzlich, vor Abgabe einer Erklärung sich auch mit der zuständigen Personaldienststelle in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung