Hallo Alexandrina,
für Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze auf 65 Jahre und 1 Monat angehoben. Diese Altersrente können Sie frühestens ab 1.9.2012 abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Für Sie kann auch eine Altersrente für Frauen in Frage kommen, da Sie vor dem 1.1.1952 geboren sind. Soweit Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt, und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben, können Sie diese Rente ab 1.8.2012 abschlagsfrei beziehen. Allerdings müssen Sie im Monat August 2012 die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Es wäre empfehlenswert, mit Ihrer zuständigen DRV telefonisch Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt abzuklären.