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Experten-Antwort

Frauenrente

von Alexandrina14.07.2012 | 16:45
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe ein Schreiben von Euch vom 25. Juni erhalten, in dem mir geraten wird einen Antrag auf Altersrente für Frauen zu stellen. Da ich am 18. Juli 65 Jahre alt werde, habe ich schon einen Rentenantrag gestellt. Nun weiss ich aber nicht was die Frauenrente ist und ob ich sie nebenbei auch beantragen soll. Können Sie mich bitte darüber informieren? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüssen, -- Alexandrina de Sousa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexandrina,

für Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze auf 65 Jahre und 1 Monat angehoben. Diese Altersrente können Sie frühestens ab 1.9.2012 abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Für Sie kann auch eine Altersrente für Frauen in Frage kommen, da Sie vor dem 1.1.1952 geboren sind. Soweit Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt, und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben, können Sie diese Rente ab 1.8.2012 abschlagsfrei beziehen. Allerdings müssen Sie im Monat August 2012 die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Es wäre empfehlenswert, mit Ihrer zuständigen DRV telefonisch Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt abzuklären.

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5 Antworten

Fritziam 14.07.2012 | 18:11
Wenn Sie schon einen Rentenantrag gestellt haben, brauchen Sie nichts weiter unternehmen. Es handelt sich dann um die normale Altersrente mit dem 65. Lebensjahr. Frauenrente gibt es nicht.
KSCam 14.07.2012 | 18:53
Da man im Forum nicht wissen kann welche Rentenart Sie in Ihrem Rentenantrag beantragt haben, ist es schwer weiterzuhelfen. Vielleicht rufen Sie am Montag den Absender des Schreibens vom 25.06. an? Vielleicht haben Sie ja Regelaltersrente ab 01.09. beantragt und man weist Sie ganz freundlich darauf hin, dass Sie die Altersrente für Frauen schon zum 01.08. abschlagsfrei bekommen können. Aber auch das ist Spekulation - es sitzen keine Hellseher im Forum.
Claire Grubeam 14.07.2012 | 22:49
Der Anspruch auf Regelaltersrente besteht erst ab 01.09.2012. Wenn Sie früher die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer anderen, abschlagsfrei zu beziehenden Rente bereits erfüllt haben, werden Sie auf diesen Sachverhalt hingewiesen und können ggf. eine Erklärung abgeben, die Rente früher in Anspruch nehmen zu wollen. Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie dort an und lassen sich den Sachverhalt erklären.
Der Puschelam 15.07.2012 | 13:42
Ja, die Frauenrente ist was Besonderes. Früher konnten die Damen viele Jahre früher in die Rente gehen als Männer, weil sie angeblich viel mehr gearbeitet haben im Beruf als Männer. Heute können Frauen mit Kindern kräftig die Rente erhöhen, weil Kinderkriegen was Besonderes ist. Welcher Mann kann schon Kinderkriegen? Nicht mal der Schwarzenegger, außer im Film natürlich. Also wenn ich wieder auf die Welt komme, will ich Frau werden.
zeldaam 15.07.2012 | 18:22
@Der Puschel: Dann sollten Sie in Ihrem nächsten Leben nicht nur Frau werden und die Kinder bekommen, sondern auch diese erziehen: Die von Ihnen bemängelte kräftige Rentenerhöhung bekommen die Frau nicht für das "Kinderkriegen" sondern für die Kindererziehung. Deshalb heißen diese Zeiten auch "Kinder- erziehungs- zeiten". Und wenn der werte Erzeuger / Papa sich auch (überwiegend) an der Kindererziehung beteiligt, dann darf er sich auch die Kindererziehungszeiten und somit die "Rentenerhöhung" gutschreiben lassen (mit Einwilligung der Mama natürlich). Ein -männlicher- Kenner des Rentenrechts
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