Bin Jahrgang 6.1949, habe 50 % Schwerbehinderung seit 2007. Kann ich mit 60 in Rente gehen und welcher Abschlag kommt infrage?
Wartezeit 15 Jahre ist erfuellt.
Vielen Dank.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 10,8 Prozent Abschlag
Altersrente für Frauen: 18 Prozent Abschlag
Die Voraussetzungen für die Altersrenten finden Sie in der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie". Die Broschüre können Sie auf der Internetseite http://www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.
Weitere Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen = mindestens 35 (!) Versicherungsjahre
weitere Voraussetzung für die Frauenaltersrente (neben der Wartezeiterfüllung von 15 Jahren) = ab vollendetem 40. Lebensjahr MINDESTENS 121 Kalendermonate PFLICHTBEITRÄGE!
Haben Sie keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, bleibt Ihnen nur die Regelaltersrente mit 65 + 2 Monate.
Sie haben doch mit Sicherheit schon Rentenauskünfte erhalten. Dort stehen sämtliche Voraussetzungen für die verschiedenen Altersrenten drin und auch, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen oder nicht.
Einfach dort mal nachsehen...
Werte Rosanna,
bei Jg. 6/1949: 65 Jahre plus 3 Monate für die Regelaltersrente!
Ja, sorry, ich bin in meiner Tabelle versehentlich in den Jahrgang 1948 "verrutscht. ;-))