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Frauenrente mit 60

von Frau Franke02.05.2008 | 22:21
2871 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe gehört, dass es für Frauen bis Jahrgang 1952 (ich bin 1949) die Möglichkeit gibt, unter bestimmten Umständen mit 60 in Rente zu gehen. Da ist unter anderem die Rede von 15 Jahren Pflichtbeiträgen welche gezahlt werden müssen, davon 10 Jahre nach dem 40`sten Lebensjahr. Ich würde nun gerne wissen, ob Zeiten der Arbeitslosigkeit (jeweils Ansprüche ALG I bzw. ALG II) auch dazuzählen ? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Altersrente für Frauen muss die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein. Hierzu zählen u.a. alle Beitragszeiten, also auch freiwillige Beiträge.

Zu unterscheiden hiervon ist die Voraussetzung, dass nach dem 40`sten Lebensjahr mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein müssen (mindestens 121 Kalendermonate). Hierzu zählt grundsätzlich auch die Zeit des Bezuges von ALG I oder ALG II.

1 Antworten

KSCam 03.05.2008 | 09:04
ja sowohl Zeiten des ALG 1 als auch des ALG 2 sind Pflichtbeiträge und zählen bei dieser Bestimmung mit. Schauen Sie in Ihre letzte Rentenauskunft (oder fordern eine aktuelle an), dort steht drin, ob die Bedingung für die AR für Frauen erfüllt sind oder ob noch Beiträge fehlen.
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