Für die Altersrente für Frauen muss die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein. Hierzu zählen u.a. alle Beitragszeiten, also auch freiwillige Beiträge.
Zu unterscheiden hiervon ist die Voraussetzung, dass nach dem 40`sten Lebensjahr mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein müssen (mindestens 121 Kalendermonate). Hierzu zählt grundsätzlich auch die Zeit des Bezuges von ALG I oder ALG II.