Hallo Ini26,
bestimmte Selbständige unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Dazu gehören unter Umständen auch selbständig tätige Personen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege.
Damit konkret festgestellt werden kann, welchen Versicherungsstatus sie haben, empfehlen wir Ihnen, mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen. Beschreiben Sie bitte Ihre Tätigkeit anhand des dafür zur Verfügung stehenden Formulars V020 (der Vordruck kann über das Internet ausgedruckt werden), fügen Sie Ihre Gewerbeanmeldung und ggf. einen schon vorhandenen Steuerbescheid bei. Sofern Sie beim Ausfüllen des Formulars Hilfe benötigen bzw. Sie weitere Fragen zum Thema haben, stehen Ihnen unsere Auskunfts- und Beratungsstellen gerne zur Verfügung. Eine individuelle Beratung ist aus unserer Sicht nicht zuletzt deshalb wichtig, weil Sie Ihre Leistungsansprüche erläutert bekommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
(PS: Auch bei geringfügig selbständig Tätigen liegt die durchschnittliche Entgeltgrenze bei 400,- € monatlich )