Hallo Mo,
das Thema ist etwas komplexer, dennoch versuche ich es Ihnen vereinfacht darzustellen.
1. Ein versicherungspflichtiger Minijob neben eine hauptberuflichen versicherungspflichtigen (selbständigen) Tätigkeit wäre zunächst unsinnig, wenn da nicht die Witwenrente wäre. Ein versicherungsfreier Minijob wird voll als Einkommen bei der Witwenrente gerechnet, beim versicherungspflichtigen zählen nur 60 % als Einkommen – bei nur 16,65 EUR mtl. Eigenbeitrag ein gutes Geschäft für die Witwenrente.
2. Der Rentenbeitrag aus versicherungspflichtiger selbständiger Tätigkeit wird vom steuerrechtlichen Gewinn ermittelt – davon zz. 18,7 % als eine Möglichkeit. Daneben besteht die Wahl, auch den sogenannten Mittelbeitrag (um die 550 EUR mtl.) zu zahlen – bei dem kleinen Einkommen natürlich nicht ernsthaft diskutabel.
3. Auch für die Witwenrente wird der steuerrechtliche Gewinn als Einkommen herangezogen MINUS knapp 40 % Pauschalabzug (neben dem bereits erwähnten Minijob).
> Auf die Witwenrente bezahle ich ja schon einen Rentenbeitrag
??? Sie meinen vielleicht KV/PV-Beiträge und ggf. Steuern, aber keine Rentenbeiträge. Sofern Sie aus Sicht Krankenkasse als freiwillig Versicherte jetzt/künftig zu führen sind, wäre auch das in Vorgesprächen zur künftigen Beitragssituation zu klären.
Was da in der Summe alles übrig bleibt, ist Inhalt eines Beratungsgespräch.
Gruß
w.