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Experten-Antwort

Freiberufler (Pflegegutachter) rentenversicherungspflichtig?

von Ella11.11.2010 | 17:17
2877 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja jemand eine Antwort zukommen lassen... Bin ich als freiberuflicher Pflegegutachter rentenversicherungspflichtig? Meine Aufgaben liegen in der Erstellung von Gutachten über die Pflegebedürftigkeit der jeweiligen Personen, bin an keinen Auftraggeber gebunden, sondern frei für alle die meinen Dienst in Anspruch nehmen möchten. Vielleicht kann mir einer von Euch darüber Infos zukommen lassen! Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie „W*lfgang“ schon schrieb, sind Sie nach Ihren Aussagen nicht versicherungspflichtig! Aber auch ich rate, wie auch schon geschrieben wurde, den VD 020 auszufüllen und der DRV zu kommen zu lassen. Oder besser ein persönliches Gespräch mit der DRV.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Frank O.W.am 11.11.2010 | 18:00
Oft hilft ja googeln, aber in diesem Fall einfach über www.deutsche-rentenversicherung.de-> Formulare->Versicherung->Komplettpaket Pflicht- und freiwillige Versicherung-> und dann Formular V020 downloaden, ausfüllen und zur DRV schicken, da wird einem geholfen...
Ellaam 12.11.2010 | 08:30
Ganz herzlichen Dank für die Infos! Ich hab da gelich ein Formular fertig gemacht und werde mal abwarten, was da kommt. Lieben Gruss Ella
W*lfgangam 11.11.2010 | 19:55
Hallo Ella, so wie Sie es schildern, sind Sie "echte" Selbständige und damit nicht pflichtversichert und zur Beitragszahlung nicht gezwungen. Wie oben gesagt, der Vordruck V020 oder auch V023 (Link direkt dahin am Ende) klärt das seitens der Rentenversicherung. Aber, Sie sollten sich doch besser in einer Beratungsstelle informieren, wo Sie stehe, was Sie haben, was Sie vielleicht verlieren (und noch 'retten' können), bevor Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung bis ins hohe Alter verabschieden - und dann feststellen 'hätte ich man 'n paar Beiträge eingezahlt/damit früher angefangen'. Gruß w. Der Link zu den Formularen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
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