So wie ich die Sache verstanden habe, werden Sie zum einen nebenberuflich selbständig sein und zum anderen nebenberuflich abhängig beschäftigt sein. Beides wird im Hinblick auf eine etwaige Versicherungspflicht getrennt voneinander betrachtet. Soweit Sie jeweils die Grenze der Geringfügigkeit (400,-- Euro) nicht überschreiten, passiert in Bezug auf die Rentenversicherungspflicht nichts - die Nebeneinkommen bleiben beitragsfrei. Meines Erachtens dürften höhere Nebeneinkommen Ihrer Hauptbeschäftigung in Vollzeit entgegen stehen; bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag dahingehend. Welche Schritte bei anderen Behörden, zum Beispiel Finanzamt, zu unternehmen sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen.