Ich arbeite seit vielen Jahren in abhängiger, versicherungspflichtiger Beschäftigung bei der Landesregierung. Nun beabsichtige ich eine freiberufliche Tätigkeit in einem „Freier – Mitarbeiter – Vertrag“ vereinbart ist mit 9 Stunden wöchentlich aufzunehmen.
Ich werde Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder heilpädagogisch fördern. Finanziert wird diese heilpädagogische Maßnahme vom Bezirk oder Jugendamt. Eine konstante gleichmäßige Erbringung der Leitung pro Monat ist nicht gegeben. Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit werden somit monatlich schwanken, aber in der Regel 450 Euro übersteigen.
Meine Fragen dazu sind:
1. Wenn ich über 450 Euro Einkünfte erziele, wie wirkt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte sozial- und rentenversicherungsrechtlich aus?
• Werden von diesen Einkünften Rentenbeiträge einbehalten, wenn ja in welcher Höhe?
• Werden von diesen Einkünften Krankenversicherungsbeiträge einbehalten, wenn ja in welcher Höhe?
• Werden von diesen Einkünften Arbeitslosenversicherungsbeiträge einbehalten, wenn ja in welcher Höhe?
• Werden von diesen Einkünften Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten, wenn ja in welcher Höhe?
2. Ich bitte Sie mir dies anhand eines fiktiven Einkommens von 1000 Euro pro Monat beispielhaft zu berechnen.
3. Inwieweit können Werbungskosten die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen vorab bei der Ermittlung der Höhe der Einkünfte abgezogen werden?
• Wie verhält es sich bei monatlich abweichenden Einkünften? Werden immer konstante Beiträge pro Monat abgeführt/eingezogen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M.L.