Bevor eine Information über die Höhe des Beitrages erfolgt, sollte zuerst einmal festgestellt werden, ob Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit als Physiotherapeutin, Fachlehrerin, Referentin und Autorin in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zu diesem Zwecke müsste ein entsprechender Antrag ( V 020-Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetzes) bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Die Antragstellung kann bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung erfolgen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link “Service/Beratungsstellen“ ermitteln. Bei Ihrer persönliche Vorsprache mit Antragstellung kann man Ihnen alles weitere –bezüglich Beitragszahlung- näher erläutern.