Guten Tag! Jemand aus dem Internet meint, daß es bei einem GdB ab 50 Freibeträge bei der Rentenbesteuerung gäbe.
Sowas habe ich noch gar nicht gehört.
Ich kenne Freibeträge nur aus dem Arbeitsleben. Hab die damals beim Finanzamt eintragen lassen.
Guten Tag! Jemand aus dem Internet meint, daß es bei einem GdB ab 50 Freibeträge bei der Rentenbesteuerung gäbe.
Sowas habe ich noch gar nicht gehört.
Ich kenne Freibeträge nur aus dem Arbeitsleben. Hab die damals beim Finanzamt eintragen lassen.
Hallo Oktober1,
durch Ihren GdB/auch bei weniger als 50 %, haben Sie grundsätzlich immer einen Freibetrag auf die Steuer - da auch Rente steuerpflichtiges Einkommen ist, erhöht sich vorab der Steuerfreibetrag. Und nein, die bekommen damit nicht _mehr_ Rente ...lediglich die Steuerschuld würde kleiner ausfallen.
Auf die Summe aller Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte können hier natürlich keine weiteren Ratschläge erteilt werden - da fragen Sie besser Ihr örtliches Finanzamt, einen Steuerberater, den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Fachanwalt für Steuerrecht.
Gruß
w.
Danke! Also ich habe nur eine überschaubare Erwerbsminderungsrente, aber wegen Krebs etc. einen GdB 100.
Danke! Also ich habe nur eine überschaubare Erwerbsminderungsrente, aber wegen Krebs etc. einen GdB 100.
nehmen Sie diese Seite erst mal als Info für Steuerfreibeträge wg. GdB:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/steuerfreibetraege.php
Gruß
w.
Hallo Oktober1,
durch Ihren GdB/auch bei weniger als 50 %, haben Sie grundsätzlich immer einen Freibetrag auf die Steuer - da auch Rente steuerpflichtiges Einkommen ist, erhöht sich vorab der Steuerfreibetrag. Und nein, die bekommen damit nicht _mehr_ Rente ...lediglich die Steuerschuld würde kleiner ausfallen.
Auf die Summe aller Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte können hier natürlich keine weiteren Ratschläge erteilt werden - da fragen Sie besser Ihr örtliches Finanzamt, einen Steuerberater, den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Fachanwalt für Steuerrecht.
Gruß
w.
Man könnte auch jemanden direkt aus der Verwandtschaft oder Bekanntenkreis nehmen. In meinem Fall wäre das mein älterer Bruder. Der ist von Beruf Finanzbeamter.
wenn Sie dann noch seine E-Mail veröffentlichen würden, wären einige 1000 hier besorgt fragende/lesende Rentner mit steuerrechtlichem Rat/Nachfrage sicher erleichtert, sich kompetent beraten zu lassen - dumm nur, Ihr Bruder darf ja gar nicht beratend tätig werden - wehe, da petzt einer aus der Familie ;-)
Und dass es z. B. in jedem 3. Haushalt/Umfeld einen Finanzbeamten gibt? ...ach, daher rührt die 'Schieflage' der Pensionen *gg
Gruß
w.
PS: Unter uns, können die jüngeren Brüder noch Kfz, Elektriker, Maler, Gartenbauer ...dann wäre mein Bedarf schon mal gedeckt ;-)
Hallo Oktober1,
es wäre für Sie wohl das einfachste Ihre Servicestelle beim Finanzamt zu besuchen und die Unterlagen vorzulegen.
Alternativ: schauen Sie auf Ihren letzten Steuerbescheid mit Ihrem Gesamteinkommen. Wenn da keine zu zahlende Steuerschuld aufgeführt ist, hat der GdB keine Bedeutung. Es sei denn, Sie
wären dadurch unter die Grenze des zu versteuernden Einkommens "gerutscht".
Alles Gute
Das gleiche gilt, wenn Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt angefordert und erhalten haben. Da haben Sie kein zu versteuerndes Einkommen
PS: Unter uns, können die jüngeren Brüder noch Kfz, Elektriker, Maler, Gartenbauer ...dann wäre mein Bedarf schon mal gedeckt ;-)
Schmunzel. Immer wieder interessant hier...
Ich lese heute nur, habe meinen Aichberger auf der Parkbank liegen gelassen.
Hallo Oktober1,
es wäre für Sie wohl das einfachste Ihre Servicestelle beim Finanzamt zu besuchen und die Unterlagen vorzulegen.
Alternativ: schauen Sie auf Ihren letzten Steuerbescheid mit Ihrem Gesamteinkommen. Wenn da keine zu zahlende Steuerschuld aufgeführt ist, hat der GdB keine Bedeutung. Es sei denn, Sie
wären dadurch unter die Grenze des zu versteuernden Einkommens "gerutscht".
Alles Gute
Das gleiche gilt, wenn Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt angefordert und erhalten haben. Da haben Sie kein zu versteuerndes Einkommen
Und wenn nicht verklagen wir die Krankenkasse.
Meine Güte, da braucht es keinen Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater. Hier ist alles erklärt. Im Mantelbogen zur Steuererklärung (auch Elster online) gibt es für die Freibeträge sogar eine extra Feld zum Ausfüllen. Man bekommt natürlich nur Steuern zurück, wenn man auch Steuern bezahlt. Wenn die Rente noch steuerfrei ist, dann bekommt man auch nichts zurück.
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/steuerfreibetraege.php
Sorry W*lfgang, Sie hatten den gleichen Link ja schon angeführt, sehe ich jetzt erst. Übrigens, Ihre Kommentare sind meist kompetenter als die der Experten.
Bei einer Behinderung vermindert sich das zu versteuernde Einkommen um den Behinderten Frei-
betrag, unterschiedlich hoch nach Prozentsatz der anerkannten Behinderung.
Den Betrag gibt es nicht auf die Steuer- analog der 20% Abziehbarkeit bei haushaltsnahen
Dienstleistungen- ( Direktabzug), vielmehr reduziert sich der steuerpflichtige Betrag oberhalb von
8652/17304 led/vh.
Bei 25 und 30% 310, 35 und 40% 430,45 und 50 570,55 und 60 720, 65 und 70 890, 75 und 80
1060,85 und 90 1230, 95 und 100 Prozent 1420 Freibetrag.
Für hilflose Behinderte 3.700 Pauschbetrag.
Der Allgemeine Ausdruck" von der Steuer absetzen" ist praktisch falsch" .
MfG.
tzzz, zum 'Pumpen' gehören aber links wie rechts 3 Grüner-Dalichau unter die Achseln - kein Wunder, dass Sie schon auf der ersten Parkbank - 100 m vom heimischen Sofa entfernt? - nach Sauerstoff ringen müssen ;-)
LG
w.
PS: ich bevorzuge die rvLiteratur/alternativ RAA, klebt hervorragend auf dem USB-Stick - wohin auch immer gesteckt *g