42 Antworten
DSFam 03.12.2007 | 15:15
Die Höhe der tatsächlichen Rente hat keine Auswirkungen auf den Freibetrag.
Rosannaam 03.12.2007 | 15:12
Freibetrag bei Witwen-/Witwerrente = 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (§ 97 SGB VI):
West: akt.RTWT 26,27 EUR x 26,4 > 693,53 EUR
Ost: akt.RTWT 23,09 x 26,4 > 609,58 EUR
Beispiel:
W-Rente = 500,- EUR
Einkommen = 1000,-
./. Freibetr. West = 693,53 Differenz = 306,47
davon 40 % = 122,59
ergibt (500,- ./. 122,59 =)
Witwenrente von 377,41
(bei Ost gleiche Rechnung mit Ost-
Werten). Bei einer W-Rente in diesem Beispiel unter 122,59 EUR ergibt sich eine Nullrente.
Der Freibetrag kann sich um das 5,6-fache des akt. RTWT für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verst. ist, erhöhen (West: 147,11 EUR, Ost: 129,30 EUR).
Ilsiam 03.12.2007 | 16:15
Das war nicht meine Frage.
Ich wollte wissen wie sich das zeigt, wenn die Rente als Beispiel nur 600 € beträgt, der Freibetrag egal,ob Ost oder West darüber liegt...also wie dann die Berechnung verläuft.
Ilsi
Isli
Rosannaam 03.12.2007 | 16:29
Dies ergibt sich aber aus dem Beispiel (Rente = 500,- EUR, liegt also unter dem Freibetrag).
Ihre Frage wurde doch somit ausreichend beantwortet.
Markusam 03.12.2007 | 16:19
Hallo Ilsi,
vom zur Verfügung stehenden Freibetrag wird die eigene Nettorente abgezogen.
Ansonsten hat eine Versichertenrente unter den Freibeträgen keine Wirkung auf die Hinterbliebenenrentenhöhe.
Wenn dann ein Verdienst dazu kommt, der den restlichen Freibetrag übersteigt, kommt es zur bereits von den Vorrednern genannten Einkommensanrechnung.
MfG Markus
Ilsiam 03.12.2007 | 16:35
Nein, Rosanna, die Frage wurde nicht zufriedenstellend beantwortet.
Ich möchte dich bitten, mir klar zu sagen,wenn eine Rente von 600 € besteht,wie das mit dem Freibetrag und die 40% davon ist?
Es kann ja wohl kaum sein, dass von 600 € die 40% gerechnet werden!!!
Ilsi
Rosannaam 03.12.2007 | 17:06
Ich möchte auf das Berechnungsbeispiel verweisen.
VON DEM DEN FREIBETRAG ÜBERSTEIGENDEN EINKOMMEN WERDEN 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Dies hat in erster Linie mal überhaupt nichts mit der Rentenhöhe zu tun. Sind allerdings die 40 % HÖHER als die Witwenrente, wird diese nicht mehr ausgezahlt.
Liegt das Einkommen (nicht die Witwenrente) unter dem Freibetrag, ergibt sich auch keine Anrechnung. Ob die W-Rente 800,- oder 600,- EUR beträgt, ist egal!!!
Ilsiam 04.12.2007 | 11:05
Es wäre schön gewesen, wenn du ganz einfach meine konkrete Frage beantwortet hättest...das von dir ist hier immer lediglich eine allgemeine Plauderei.
Ich schätze, ich werde mich mit meiner Frage doch an einen Experten wenden.
Wenn ein Einkommen von 800€ vorliegt, dann ist der Freibetrag wesentlich geringer, so dass immer noch ein Wert herauskommt.
Ilsi
Rosannaam 04.12.2007 | 11:19
Hallo Ilsi,
also ich möchte mich gegen die "allgemeine Plauderei" verwehren! Ich nehme nicht zu den Fragen Stellung, weil mir langweilig ist, sondern weil ich helfen möchte.
Ich habe mit mehreren Antworten genau zu DEINEN Fragen Stellung genommen. Einmal kommst Du mit der Rente von 600 EUR, jetzt wieder mit Einkommen von 800 EUR??? Was möchtest Du eigentlich hören?
Wenn Du meine Stellungnahmen nochmals GENAU durchliest, findest Du vielleicht die erhofften Antworten.
Ich weiß nicht, was Dir die Experten anderes antworten sollten. Vielleicht finden sie Deine hier eingestellten Fragen ebenso unverständlich.
MfG Rosanna
Ilsiam 04.12.2007 | 12:01
Nee...den Experten, den ich für Rentenfragen kenne, erklärt es einem so, dass man es auch versteht.
Du knallst dagegen hier einige Brocken Rentenwesen ins Forum und jeder hat das sogleich zu kapieren.
Nur sind die Denk- und Überlegensweisen der Menschen unterschiedlich.
Das solltest du bei deiner Hilfeaktion bedenken.
Ilsi
Ilsiam 04.12.2007 | 12:13
Danke, lieber Herr Experte, diese Antwort habe ich verstanden.
Sie ist klar und verständlich gegeben worden.
Ilsi
Rosannaam 04.12.2007 | 13:09
Hallo Isli,
wenn DU meinst, dass es so ist, dann ist es wohl so (bist aber die Erste, die so denkt).
Sogar der Experte hat auf meinen Beitrag verwiesen. Er hat genaugenommen nichts anderes gesagt (tja, mit anderen Worten halt).
Ich habe es meiner Meinung nach anschaulich an einem Beispiel erklärt, WIE sich die Einkommensanrechnung auswirkt! Einkommen unter Freibetrag > keine Anrechnung auf die Witwenrente, Einkommen über Freibetrag > Anrechnung von 40 % des den Freibetrag überschreitenden Einkommens.
Ich kann absolut nicht nachvollziehen, selbst wenn man Laie ist, dass das nicht oder mißverstanden wird.
Wenn meine Beiträge für DICH nicht hilfreich sind, dann werde ich eben in Zukunft Deine Fragen auch übersehen.
Schönen Tag noch. Rosanna
Ilsiam 04.12.2007 | 15:08
Zum einen bin ich nicht die Erste, die diesen Gedankengang deiner Kommentierung etwas verständnislos verfolgt und zum anderen wäre es wohl echt zum Lachen, wenn der Experte deinen Ausführungen nicht folgen könnte.
Für einen Renten-Laien jedoch nicht immer nachvollziehbar.
Ich habe nichts dagegen einzuwenden,wenn du meine Fragen überliest, denn für mich ist Qualität mehr als Quantität.
Ilsi
Mam 04.12.2007 | 16:15
Sie sollten wieder etwas auf den Teppich zurück kommen und nicht Leute, die Ihnen helfen wollen "dumm anmachen"......
(und mal so ganz nebenbei, was wird wohl mit einem Einkommen passieren, dass UNTERHALB des Freibetrags liegts ??? Das sollte einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen...)
ILlsiam 04.12.2007 | 16:45
Empfehlung meinerseits...
den Knigge lesen..
ILSI
Ilsiam 04.12.2007 | 19:26
Da es mit der Berechnung einigen Wirrwarr gibt , möchte ich nochmals zusammenfassen.
Stirbt ein Mann, der noch keine Rente bezieht, erhält die Witwe, nach dem Todesmonat noch 3 Monate lang, den vollen Rentenbetrag,den ihr Mann bis zum Todestag erhalten würde.
Sie hat Anspruch auf Witwenrente bereits ab dem Todestag....
Erst ab dem 4.Monat erfolgt eine Einkommensanrechnung.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat.
Dann erhält die Frau einen Rentenvorschuss in dreifacher höher...also wie für 3 Monate..., der jedoch mit ihrer Witwenrente verrechnet wird.
Anspruch auf Witwenrente hat sie jedoch nicht mit dem Todestag, sondern ab dem darauffolgenden Monat nach dem Todeseintritt.
Und vom Einkommen des HINTERBLIEBENEN (nach Abzug der Pauschalbeträge,um auf das Netto zu kommen).....werden zuerst der jeweilige Freibetrag (ob Ost oder West) abgezogen und von der Summe die 40% berechnet.
Der sich daraus ergebende Betrag wird vom Nettoeinkommen des VERSTORBENEN abgezogen ...das ist dann die Witwenrente.
Ist das nun so richtig???
Ilsi
Mam 04.12.2007 | 21:16
Das empfehlen Sie mir ?
Zu einem höflichen Umgangston gehört es zuallererst schon einmal, dass ich meinen Gegenüber nicht andauernd penetrant "duze"...
Erklärbäram 04.12.2007 | 21:24
Nicht Nettoeinkommen des Verstorbenen ...........
Geben Sie "Einkommensanrechnung" in die Suchfunktion des Forums ein und sie werden sicherlich Hilfreiches finden.
Ilsiam 04.12.2007 | 21:50
Empfehlung meinerseits...
Ehe jemand das Wort penetrant in den Mund nimmt, sollte er sich zuvor über die Bedeutung dessen im Klaren sein.
Ilsi
Ilsiam 04.12.2007 | 21:54
Wieso???
Wird das Brutto der Rente benutzt???
Es werden doch Pauschalen angesetzt...also bei Rentnern der Beitragsanteil und damit ergibt sich doch wieder das Netto....
Ilsi
Ilsiam 04.12.2007 | 21:59
Hallo, nun erkläre mal bitte, wie du auf Brutto kommst!!!
Ich habe unter der Einkommensanrechnung nachgesehen, da ist vom Netto die Rede und nicht vom Brutto.
Ilsi
Erklärbäram 05.12.2007 | 07:34
Ich hab doch auch mit keinem Wort etwas von BRUTTO geschrieben.
Es hat weder das Brutto-, noch das Nettoeinkommen des VERSTORBENEN etwas mit der Witwenrente, bzw. der Einkommensanrechnung zu tun.
Mam 05.12.2007 | 07:43
Also ich bin mir der Bedeutung wohl bewusst,
soll ich`s Ihnen erklären ?
sabam 05.12.2007 | 07:37
Was die Einkommensanrechnung anbetrifft haben Sie wohl noch immer einen Knopf in Ihren Gedankengängen. (Das mein ich jetzt nich böse.) Ich glaube, es ist für Sie wirklich einfacher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen und sich die Enkommensanrechnung genau erklären zu lassen. In einem direkten Gespräch lassen sich Unklarheiten immer wesentlich besser und im Gegensatz zu einem Forum auch sofort beseitigen.
Schadeam 05.12.2007 | 08:58
Sie , liebe Ilsi, haben in Ihrer Zusammenfassung von Nettoeinkommen des Verstorbenen gesprochen, haben aber wahrscheinlich die Nettorente gemeint.
Nur darauf hat Sie Erklärbär angesprochen.
Und Nettoeinkommen des Verstorbenen ist natürlich ein falsch verwendeter Begriff in diesem Zusammenhang, dazu gehören auch Mieteinkünfte, Zinsen, und weitere Einkünfte, die gar nichts mit dem Thema zu tun haben.
Aber allgemein schließe ich mich dem Tipp von sab an: ein persönliches Gespräch wäre sicher besser, als zu diesem Thema dieses Forum weiter zu strapazieren.
(die dauernden Rückfragen bringen nicht, und provozieren nur andere Sie zu korrigieren - und das macht natürlich auch riesig Spass, vor allem wenn man Ihre Wortmeldungen der letzten Tage so anschaut.
Und da nehme ich mich selbst gar nicht aus)
Rosannaam 05.12.2007 | 11:13
Hallo Ilsi!
Ich wollte eigentlich nicht mehr auf Deine Beiträge reagieren, aber beleidigen lassen muss ich mich von DIR nicht! WER (außer Deinem Bekanntenkreis vielleicht) hat meine bisherigen Antworten denn nicht verstanden? Es ist schlichtweg niveaulos, meine Aussagen "mindere Qualität" zu nennen.
Anhand der x-ten Frage wegen der Einkommensanrechnung ist doch jetzt wohl überdeutlich, dass Du NICHTS verstanden hast, also auch nicht einmal die Antwort des Experten!!! Halte Dich also in Zukunft bitte etwas zurück. Ich nehme mal an, dass Du die Spielregeln dieses Forums kennst (s. unten: Umgangsformen).
Nur noch als Nachtrag: ich bin seit über 30 Jahren in der Rentenberatung tätig. Und bin es gewohnt, "LAIEN" das manchmal recht schwierige Rentenrecht so gut es geht nahezubringen. In der REGEL mit Erfolg!
Im Übrigen kann ich - M - nur zustimmen. Ich mag es eigentlich auch nicht, von einem/einer Fremden geduzt zu werden. Dies ist ein Forum, kein Chatroom.
Beobachteram 05.12.2007 | 13:01
Lieber M
Ganz nett gefragt,ohne Hintergedanken oder Wertungen:
Warum enden Diskussionen mit Ihnen so oft in gegenseitigen Beleidigungen!
Ilsiam 05.12.2007 | 15:12
Es kann durchaus sein, dass du jahrelang im Renterwesen herumhantierst, aber deine Erläuterungen sind oft nicht gut dargestellt.
Ich lese die anderen Berater bzw. Experten lieber, weil es von ihnen einfach und klar geschrieben ist.
Und Zurückhaltung würde ich dir empfehlen...was maßt du dir hier eigentlich an???
Und duzen tue ich denjenigen,wenn ich es für richtig halte.
Und einen Chatroom suche ich nicht auf...aber dein niveauloses Geplapper könnte echt von dort stammen....
Ilsi
Ilsiam 05.12.2007 | 15:07
Aber natürlich spielt es eine Rolle, dass bei der Rente des Verstorbenen von dem Netto ausgegangen wird,...also Brutto minus dem Beitragsanteil.
Vom Brutto aus wäre es ein schönerer Traum...
ILSI
Ilsiam 05.12.2007 | 15:20
Da viele Rentner keine weiteren Einkünfte haben ist es wohl auch richtig,wenn man in diesem Fall von einem Nettoeinkommen spricht.
Das Wort Nettorente ist mir nicht geläufig.
Ilsi
Ilsiam 05.12.2007 | 15:27
Sicherlich, lieber Beobachter, weil M. das Format einer beleidigt-beleidigenden Leberwurst hat.
Ilsi
Ilsiam 05.12.2007 | 15:25
Danke, Sie müssen mir ihre praktischen Erfahrungen nicht zu Füßen legen.
Ilsi
Rosannaam 05.12.2007 | 16:18
Also - es wird ja immer schöner!
1. gebe ich Auskunft und maße mir nichts an (meine Erfahrungen kannst DU wohl als letzte beurteilen!!!),
2. "hantiere" (welch ein Ausdruck!) ich nicht im Rentenwesen herum, sondern arbeite langjährig bei der RV,
3. werden Deine Aussagen immer niveauloser und
4. wenn andere User und die Experten es besser und verständlicher erklären, weshalb hast Du die Einkommensanrechnung dann immer noch nicht verstanden?? Dann richte doch Deine Aufmerksamkeit auf die anderen Antworten und bewerte nicht meine. Lass mich doch einfach in Ruhe, okay?
Schadeam 05.12.2007 | 17:11
schön, dass Sie wie immer das letzte Wort behalten dürfen.
Liebe Grüße und Friede auf Erden allen Menschen
Rosannaam 05.12.2007 | 17:18
Kommt nicht so gut rüber, wenn Dir die Argumente ausgehen. Betätigst Dich dann als Möchtegernärztin!
Übrigens - ich bin die Ruhe in Person. Du kennst mich nicht, wenn ich ausflippe. Wegen Dir wäre es sowieso Energieverschwendung.
Ist nur noch lächerlich, was Du hier bringst.
Ilsiam 05.12.2007 | 17:11
Wie wäre es mit ner Baldriankur?
Du flippst hier zunehmend aus.
Meide dieses Forum eine Weile...würde dir guttun!
Ilsi
Ilsiam 05.12.2007 | 18:52
Ich würde sagen, auch dieser Kommentar von dir ist wieder einmal ohne Glanz und Gloria.
Nun bist du sogar auf die Duz-Schiene getreten...naja, ob so oder ein Tritt vors Schienenbein,egal..... nicht wahr?
Ilsi
Ilsiam 05.12.2007 | 18:49
Diesmal antworte ich nicht mit einem...schade...
Das,was Sie hier wünschen, lieber Schade, das wünsche ich auch uns Menschen überall auf der Welt.
Ilsi
Mam 06.12.2007 | 13:20
Einfach ignorieren, alles andere ist vergeudete Zeit...
Rosannaam 06.12.2007 | 11:44
Okay, hast Du Dir Deinen Frust, auf was auch immer, jetzt endlich von der Seele geredet?
Ich hätte in diesem Forum nicht so ein Kindergarten erwartet! Dass Du meine Antworten, egal welcher Art, nicht verstehst, ist mir schon längst klar. Du kannst Dich auch nicht an die Umgangsformen halten (auch nicht bei M, wobei ich diesem/dieser voll zustimme, was Dein Benehmen angeht), sondern hast Dich -dieses Mal- hauptsächlich voll auf mich eingeschossen.
WAS habe ich Dir eigentlich getan????
Übrigens - wenn ich geduzt werde, duze ich zurück. Dies tue ich bereits, seit Deine Attacken auf mich begonnen haben (vorher nicht)! Selbst meine Bitte, mich doch einfach in Ruhe und es gut sein zu lassen, ignorierst Du.
Da ist wohl Hopfen und Malz verloren.
Ilsiam 06.12.2007 | 12:31
Empfehlung meinerseits...
einen Seelenklempner aufsuchen...
Der hört dir bei diesem senilen Gerede aufmerksam zu....dafür bekommt er schliesslich eine Vergütung.
Ilsi
Rosannaam 06.12.2007 | 13:44
... werde ich ab sofort auch tun, M. Brauche meine Energie für Nützlicheres. Sowas kann einem nur leid tun!