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Experten-Antwort

Freibetrag - Abzug

von HT21.05.2012 | 09:31
2118 Ansichten
6 Antworten

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Bin Bezieher einer Witwenrente. In Kürze erhalte ich selbst Rente. Wovin wird der Freibetrag für die Witwenrente berechnet. Von meiner Bruttorente oder von meiner Rente abzüglich der KV-Beträge (10,15%)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HT,

von Ihrer Bruttorente erfolgt ein Pauschalabzug von 14 %. Von dieser "Nettorente" wird der Freibetrag abgezogen.

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5 Antworten

Schießl Konradam 21.05.2012 | 10:02
Vom 26,4 fachen des jeweiligen Renten- wertes. derzeit 27,47 Brutto-Rentenwert x 26,4 Euro 725,21, ab 1.7.2012 28,07 x 26,4 741,05 Euro. Dieser Betrag wird also von der eigenen Nettorente als anrechnungsfrei abgezogen und hieraus führen 40% zur Kürzung de Brutto Witwenrente. Als Beispiel ab 1.7.12 In West 1241,05 Nettorente( oder anrechnungspflichtig) minus 741,05 = 500 hiervon Kürzungsbetrag mit 40% ergibt Euro 200 der Witwen Bruttorente.
_icham 21.05.2012 | 10:32
Stimmt so nicht ganz: Von Ihrer Bruttorente werden 14 % pauschal abgezogen und danach wird der Freibetrag abgezogen
W*lfgangam 21.05.2012 | 20:23
...ist es nicht so, dass der Pauschalabzug vom Jahr des Beginns der Witwenrente abhängt (13 / 14 %), ggf. noch der 'alte' Abzug mit 3 % Pauschalsteuer minus KV/PV-Beitrag zu machen ist - oder doch vom Jahr des Beginns des Hinzuverdienstes? Gruß w. PS: Frage jetzt ohne 'hämische' Hintergedanken, weil mir hier Zuhause grad keine Merkblätter/rvL bzw. Raa zu mühsam, vorliegen ...und Google/DRV-Suche nicht Feierabendkonform sind ;-)
B´sonam 22.05.2012 | 13:48
Hallo HT, von Ihrer Bruttorente erfolgt ein Pauschalabzug von 14 %. Von dieser "Nettorente" wird der Freibetrag abgezogen.
...ist es nicht so, dass der Pauschalabzug vom Jahr des Beginns der Witwenrente abhängt (13 / 14 %), ggf. noch der 'alte' Abzug mit 3 % Pauschalsteuer minus KV/PV-Beitrag zu machen ist - oder doch vom Jahr des Beginns des Hinzuverdienstes? Gruß w. PS: Frage jetzt ohne 'hämische' Hintergedanken, weil mir hier Zuhause grad keine Merkblätter/rvL bzw. Raa zu mühsam, vorliegen ...und Google/DRV-Suche nicht Feierabendkonform sind ;-)
Hallo W*lfgang, wie jetzt, sie sehen nicht den Sinn Ihres Feierabends darin, RV-Literatur zu wälzen ?? Na jetzt enttäuschen sie mich aber ;-) Der Pauschalabzug hängt übrigens vom Beginn der Versichertenrente ab :-) Gruß B´son
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