Hallo Egon S,
grundsätzlich haben Sie die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente richtig verstanden. Allerdings, sollten Sie beachten, wie im Forum bereits erwähnt, dass bei der Berechnung des den Freibetrag von 771 Euro übersteigenden Einkommens, das dann zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet wird nicht von der Bruttorente sondern von einer pauschalierten Nettorente auszugehen ist. Diese berechnet sich, indem von der Bruttorente pauschal 14 Prozent abgezogen wird. Erst dieses Ergebnis wird dann dem Freibetrag von (derzeit) 771 Euro gegenübergestellt. Ihre Frau könnte demnach Ihre Bruttorente derzeit auf über 890,- Euro erhöhen, ohne dass hierdurch der Freibetrag bei der Witwenrente überstiegen würde.