@Rossi: Da Ihr Sohn noch nicht 27 ist und sich in der Berufsausbildung befindet, hätte er einen Anspruch auf Waisenrente, wenn er ein Kind des Verstorbenen wäre.
Dies ist aber für den Freibetrag unerheblich. Für den Freibetrag ist nur wichtig, dass es Ihr Kind ist, 26 Jahre ist und noch in Berufsausbildung ist.
Wie Rosanna schon zitiert hat, zählt der Freibetrag auch bei Kindern, die nur deshalb keinen Anspruch auf Waisrente haben, weil sie kein Kind des Versicherten sind.
Somit würde sich der Freibetrag um Ihren Sohn auch noch erhöhen.
Haben Sie alle drei Kinder bei der Rentenversicherung angegeben?
Wenden Sie sich einfach wie Rosanna schon geschrieben hat, an die RV, dann wird dies überprüft.