Wie mir bekannt ist, ist der Freibetrag für Betriebsrenten ab 1.1.2020 geändert worden.
Es gibt jetzt 159,25€ Freibetrag, erst danach wird der entsprechende Anteil an die Krankenkasse fällig.
Warum greift der Freibetrag nur bei Pflichtversicherten
und nicht bei freiwillig Versicherten Rentnern.
Letztendlich könnte es sich um die gleiche Betriebsrente handeln.
30.11.2020, 13:37
von
Jürgen01
30.11.2020, 14:30
von
Ältester
Diese Frage müssen Sie Ihrer Krankenkasse stellen, die ist für den Beitragseinzug zuständig.
30.11.2020, 14:59
Experten-Antwort
Hallo User Jürgen01,
leider können wir in diesem Forum nicht klären, warum für Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, die neuen Regelungen des Freibetrages für eine Betriebsrente nicht gelten.
Wie User „Ältester“ Ihnen vorschlägt, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
30.11.2020, 16:31
von
Jonny
Zitiert von: Jürgen01
Wie mir bekannt ist, ist der Freibetrag für Betriebsrenten ab 1.1.2020 geändert worden.
Es gibt jetzt 159,25€ Freibetrag, erst danach wird der entsprechende Anteil an die Krankenkasse fällig.
Warum greift der Freibetrag nur bei Pflichtversicherten
und nicht bei freiwillig Versicherten Rentnern.
Letztendlich könnte es sich um die gleiche Betriebsrente handeln.
Es gibt jetzt 159,25€ Freibetrag, erst danach wird der entsprechende Anteil an die Krankenkasse fällig.
Warum greift der Freibetrag nur bei Pflichtversicherten
und nicht bei freiwillig Versicherten Rentnern.
Letztendlich könnte es sich um die gleiche Betriebsrente handeln.
Schau mal hier
https://dvg-ev.org/2020/02/kein-freibetrag-fuer-freiwillig-gkv-versicherte-betriebsrentner/