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der aktuelle Freibetrag beträgt seit 01.07.2016 803,88 Euro.
Bei Erwerbsersatzeinkommen (Altersrente) sind bei einem Rentenbeginn vor 2011 pauschal 13 v.H. und bei einem Rentenbeginn nach 2010 pauschal 14 v.H. abzuziehen.
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