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Experten-Antwort

Freibetrag Hinterbliebenenrente

von Senator08.01.2017 | 20:27
1029 Ansichten
3 Antworten

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Wie hoch ist der aktuelle Freibetrag bevor die Witwenrente um 40 % gekürzt wird? Wenn man Arbeitnehmer ist , werden doch pauschal 40% vom Bruttogehalt abgezogen und das sich damit ergeben Netto wird berücksichtigt. Gibt es auch bei Rentner einen pauschalen Abzug in % von der Bruttorente oder nimmt man die Nettorente und vergleicht mit dem Freibetrag?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2017 | 09:57

Hallo Senator,

der aktuelle Freibetrag beträgt seit 01.07.2016 803,88 Euro.

Bei Erwerbsersatzeinkommen (Altersrente) sind bei einem Rentenbeginn vor 2011 pauschal 13 v.H. und bei einem Rentenbeginn nach 2010 pauschal 14 v.H. abzuziehen.

2 Antworten

Klugpuperam 08.01.2017 | 20:49
Hallo Senator. Bei einer Versichertenrente werden pauschal 13% bzw. 14% abgezogen, in Abhängigkeit vom Rentenbeginn.
Konrad Schießlam 09.01.2017 | 09:28
Der Genauigkeit sind keine Grenzen gesetzt. Pauschalabzug bei eigener Rente 13%, bei Rentenbeginn nach 2010 14%. Anrechnungsfrei immer das 26,4 fache des jeweils geltenden Rentenwertes, derzeit in West 30,45 x 26,4 803,88 in West. Angenommen 1500 eigene Bruttorente minus 14% 210 1290,00 minus 0803,88 anrechnungsfrei ----------- 0486.12 anrechnungspflichtig zu 40%, um 194,45 ermäßigt sich die bisherige Brutto-Witwerente. An der eigenen Rente von angenommen 1500 Brutto ändert sich nichts.
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