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Experten-Antwort

Freibetrag Unfallrente Ost

von Helga N.24.10.2012 | 22:25
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5 Antworten

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Gibt es zwischenzeitlich eine Entscheidung zu dem beim Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 1 BvR 349/09 anhängigen Verfahren?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Jockel hat Ihre Frage bereits beantwortet.

Für Rentenbezugszeiten ab dem 01.07.2011 gilt im Rahmen des § 93 Abs. 2 Nr. 2 a SGB VI einheitlich der jeweilige Grundrentenbetrag (West). Zurückzuführen ist diese Änderung auf die Neufassung des § 84a BVG durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 20.06.2011.

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4 Antworten

Jockelam 25.10.2012 | 07:22
Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde - AZ: 1 BvR 349/09 - am 16.4.2012 vom Beschwerdeführer zurückgenommen wurde. Mit dem "Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften" vom 20.6.2011 ist § 84a BVG seit dem 1.7.2011 nicht mehr anzuwenden. Als Folgeänderung wurde § 93 Abs. 2 Ziffer 2a SGB 6 geändert; dies bedeutet, dass seit dem 1.7.2011 auch in den neuen Bundesländern der BVG-West zu berücksichtigen ist.
Linaam 25.10.2012 | 10:38
Gillt das nun auch für U-renten vor dem 1.7.2011
Linaam 25.10.2012 | 17:37
ich bin seit 2006 Rentnerin und erhalte U-Rente und Altersrente.Gilt dafür der freibetrag (West) rückwirkend?
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