Hallo Guido,
neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es Hinzuverdienstgrenzen, die individuell ermittelt werden, angelehnt an die bisherigen Höhe der Entgelte aus dem Versicherungskonto des Betreffenden. Grundsätzlich sind die Hinzuverdienstgrenzen höher, da dem Rentenbezieher ein höheres Restleistungsvermögen verblieben ist, so dass dieser zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich Hinzuverdienst erzielen kann.
Die Rente wegen voller Erwerbsmiderung sah bisher einen Hinzuverdienst von maximal 450 EUR mtl. vor. Ab 01.07.2017 mit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes gilt hier die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 EUR. Allerdings muss sich der Rentenbezieher hier auch an die Stundenregelung halten und sollte den Hinzuverdienst täglich bis unter 3 Stunden erzielen. Diese 6300 EUR Grenze gilt generell für Renten wegen voller Erwerbsminderung, unbeachtet der Tatsache, in welcher Höhe vorher ein Hinzuverdienst vorgelegen hat.