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Experten-Antwort

Freie Arzt und Klinikwahl bei Rehamaßnahme

von Susan Hemleb09.11.2013 | 10:30
3253 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein großes Problem. Ich war im letzten Jahr in einer Reha-Maßnahme.Aus der wurde ich arbeitsunfähig entlassen.Der Kostenträger war die DRV. Im Abschlussbericht stand, dass ich ,wenn möglich, innerhalb von 3 Monaten wieder kommen sollte. Ich habe also einen Antrag gestellt, der dann abgelehnt wurde mit der Begründung eine Neuaufnahme sei nicht notwendig.Daraufhin habe ich mir einen Anwalt genommen. Mit dem habe ich dann Klage beim Sozialgericht eingereicht. Beim Termin hat der Gegenanwalt dann eingeräumt, dass die DRV ja die Notwenigkeit einer Reha auch sehen würde. Somit erging dann das Urteil,dass die Bewilligung für die Reha ausgesprochen werden mußte. So schön so gut. Ich bekam die Bewilligung.Allerdings für eine andere reha-Klinik. Ich erkundigte mich bei der Klinik,ob die mich bei meiner Problematik überhaupt behandeln konnten. Ich habe ein Posttraumatisches Belastungssyndrom(PTBS),Depressionen, Panikattacken, Angstzustände.Die Klinik kann ein PTBS nicht behandeln,sondern nur die Folgeerkrankungen. Daraufhin legte ich mit meinem Anwalt zusammen Widerspruch gegen die Klinik ein und machte von meinem Wahlrecht Gebrauch. Ich wollte wieder in die Klinik,wo ich im letzten Jahr schon war, um die Therapie dort fortzusetzen. Ich habe ein großes Vertrauen zu den Ärzten und Psychologen dort. Ich stehe mit der Psychologin immer noch in Kontakt.Aufgrund meiner Krankheit habe ich auch angst vor allem was neu ist. Außerdem müsste in einer anderen Klinik wieder von vorne angefangen werden.Die DRV lehnte wieder ab und schlug eine neue Klinik vor. Die DRV brachte als Argument auch vor mit der Klinik nicht mehr unter Vertrag zu stehen.Ich sei nur noch versehentlich dort gelandet. Muss ich jetzt in diese Klinik gehen oder kann ich darauf bestehen meine Therapie fortzusetzen? Der Gedanke allein macht mir schon Angst-

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susan Hemleb,

Zwar ist in § 9 SGB IX ausdrücklich ein Wunsch- und Wahlrecht des Berechtigten festgelegt. Allerdings wird hierdurch das Bestimmungsrecht des Rentenversicherungsträgers nach

§ 13 Abs. 1 SGB VI nicht eingeschränkt.

Vorrangiges Ziel von Rehabilitationsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach wie vor die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, die Eingliederung in das Erwerbsleben und die Vermeidung oder Verringerung vorzeitiger Rentenzahlung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 9, 10 SGB 6, § 8 Abs. 2 SGB 9). Diese Ziele und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit legt der Rentenversicherungsträger bei der Ermessensausübung nach § 13 Abs. 1 SGB 6 zu Grunde. Sind die vorgetragenen Wünsche des Leistungsberechtigten berechtigt, so muss der Rentenversicherungsträger diesen nachkommen. Entspricht er den Wünschen des Leistungsberechtigten nicht, hat er dies nach § 9 Abs. 2 S. 3 SGB 9 durch Bescheid zu begründen.

Ob die von Ihrem Rentenversicherungsträger vorgebrachten Argumente ausreichen, kann an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden. Allerdings spricht die Tatsache, dass die Klinik nicht mehr unter Vertrag steht und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erheblich für den Rentenversicherungsträger.

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5 Antworten

KSCam 09.11.2013 | 19:35
Diese Frage läßt sich im Forum nicht beantworten, das muss direkt geklärt mit der DRV Sachbearbeitung geklärt werden. Bestehen können Sie auf vieles, ob Sie Erfolg damit haben, weiß hier keiner.
Annaam 10.11.2013 | 00:00
Lassen Sie sich keinesfalls von Ihrem Wunsch abbringen! Fragen Sie zunächst in der Wunschklink nach ob man noch Patienten über die DRV annehmen und abrechnen kann (können auch freie Kliniken!). Natürlich möchte die DRV zunächst die eigenen Häuser voll bekommen - die bestmögliche Traumatherapie werden Sie dort jedoch nicht finden, da nicht der Patient sondern der Leistungsträger im Focus steht. "wess Brot ich fress, des Lied ich sing........" Es erklärt sich von selbst, dass eine Klinik, die kranke Menschen tatsächlich auch arbeitsunfähig entlässt und sogar zeitnah weitere Maßnahmen im Rehabericht empfiehlt von der DRV nicht gern belegt wird. Es ist allseits bekannt: DRV-eigene Kliniken schreiben die Reha-Berichte oft so wie es dem Auftraggeber nutzt und erklären durchaus mal jemanden für arbeitsfähig der dies absolut nicht ist. Eine gute Traumatherapie (möglichst DBT) ist Ihre einzige Chance auf langfristige Besserung - hier bauen nun mal die Intervalle auf einander auf, ob es der DRV passt oder nicht - es ist wissenschaftlicher Standard! In eine Klinik, die Ihnen gegen ihren Willen aufgedrückt wird, wird ein PTBS-ler kein Vertrauen haben können. Eine solche Reha macht mehr kaputt und kann sogar eine Klinikphobie auslösen, so dass weitere Therapieintervalle gar nicht mehr möglich sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht hier dem Wunsch der DRV, entgegen jeder wissenschaftlichen Begründung, folgt. Evtl. gäbe es aber auch die Möglichkeit die Traumatherapie über die Krankenkasse weiterzuführen - ob der Kampf mit der KK jedoch einfacher wird ist fraglich. Trotzdem: auf jeden Fall kämpfen!! Sie haben bereits ´nen Sechser im Lotto wenn Sie eine gute Klinik gefunden haben die für Sie passt - riskieren Sie diesen Teilerfolg blos nicht!! Hier den Kampf aufzugeben, zu resignieren und in eine aufgezwungene Klinik zu gehen beschert Ihnen ja das nächste Trauma.... Es dürfte sich eigentlich gar kein gewissenhafter Therapeut dazu hergeben auf solcher Basis mit PTBS-lern zu arbeiten. Wer dazu bereit ist, ist von vornherein als Traumatherapeut disqualifiziert, denn er hat keine Ahnung von PTBS. Ich drücke die Daumen! mfg
miaam 10.11.2013 | 11:14
6 oder 8 Wochen Traumatherapie, was soll das bringen? Die Angst vor Fremden kann man bei dem Krankheitsbild nachvollziehen, es geht aber eigentlich doch darum, entweder "arbeitsfähig" gemacht - , oder so begutachtet zu werden, dass eine Rente genehmigt wird. Dabei ist es unerheblich, welche Klinik das leistet. Noch mal - weil bei diesem Krankheitsbild in ein paar Wochen nichts geheilt werden kann.
=//=am 11.11.2013 | 13:51
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Also Ihre Behauptungen grenzen schon fast an Unverschämtheit! "Natürlich möchte die DRV zunächst die eigenen Häuser voll bekommen - die bestmögliche Traumatherapie werden Sie dort jedoch nicht finden, da nicht der Patient sondern der Leistungsträger im Focus steht. "wess Brot ich fress, des Lied ich sing........"" Ganz klar, die DRV gewährt Reha-Leistungen, weil sie ja zuviel Geld hat und wünscht natürlich nur eine arbeitsfähige Entlassung. SO EIN UNSINN! Es ist nun mal so, dass jeder RV-Träger eigene Reha-Kliniken hat und diese auch vorrangig belegt, sofern dort die Diagnosen behandelt werden. Wenn eine Klinik nach dem Wunsch- und Wahlrecht ausgesucht wird, entspricht sie aber nicht unbedingt auch dem Qualitätsstandard der Rentenversicherung. Wird die Klinik z.B. von einem anderen RV-Träger belegt, ist dies kein Problem. Werden in einer Klinik die Kosten für die Reha nicht übernommen, weil es z.B. eine Klinik der Krankenkassen ist, kann auch eine Einweisung in diese Klinik nicht erfolgen. So einfach ist das. Wenn bei @Susan Hemleb 2012 die Reha noch in der Klinik XY durchgeführt wurde, kann es durchaus sein, dass diese Klinik dieses Jahr aus der Liste gestrichen wurde. Entweder entspricht sie nicht (mehr) dem Qualitätsstandard oder sie ist schlichtweg zu teuer. Die RV-Träger müssen selbstverständlich auch die Wirtschaftlichkeiten prüfen, denn es geht ja wohl um die Beitragszahlungen der Versichertengemeinschaft. Zweifel am Erfolg einer 4- oder 5-wöchigen Reha bei diesem Krankheitsbild sind übrigens auch angebracht. Bei dieser Reha werden die Folgeerkrankungen behandelt, für die Erstbehandlung sind die Kliniken, Therapeuten, Ärzte zuständig - und die Krankenkassen. Da stimme ich voll @mia zu.
Annaam 11.11.2013 | 23:48
Zitat von =//= anzeigenausblenden
=//= schrieb

Also Ihre Behauptungen grenzen schon fast an Unverschämtheit!

"Natürlich möchte die DRV zunächst die eigenen Häuser voll bekommen - die bestmögliche Traumatherapie werden Sie dort jedoch nicht finden, da nicht der Patient sondern der Leistungsträger im Focus steht.

"wess Brot ich fress, des Lied ich sing........""

Ganz klar, die DRV gewährt Reha-Leistungen, weil sie ja zuviel Geld hat und wünscht natürlich nur eine arbeitsfähige Entlassung. SO EIN UNSINN!

Es ist nun mal so, dass jeder RV-Träger eigene Reha-Kliniken hat und diese auch vorrangig belegt, sofern dort die Diagnosen behandelt werden. Wenn eine Klinik nach dem Wunsch- und Wahlrecht ausgesucht wird, entspricht sie aber nicht unbedingt auch dem Qualitätsstandard der Rentenversicherung. Wird die Klinik z.B. von einem anderen RV-Träger belegt, ist dies kein Problem. Werden in einer Klinik die Kosten für die Reha nicht übernommen, weil es z.B. eine Klinik der Krankenkassen ist, kann auch eine Einweisung in diese Klinik nicht erfolgen.

So einfach ist das.

Wenn bei @Susan Hemleb 2012 die Reha noch in der Klinik XY durchgeführt wurde, kann es durchaus sein, dass diese Klinik dieses Jahr aus der Liste gestrichen wurde. Entweder entspricht sie nicht (mehr) dem Qualitätsstandard oder sie ist schlichtweg zu teuer. Die RV-Träger müssen selbstverständlich auch die Wirtschaftlichkeiten prüfen, denn es geht ja wohl um die Beitragszahlungen der Versichertengemeinschaft.

Zweifel am Erfolg einer 4- oder 5-wöchigen Reha bei diesem Krankheitsbild sind übrigens auch angebracht. Bei dieser Reha werden die Folgeerkrankungen behandelt, für die Erstbehandlung sind die Kliniken, Therapeuten, Ärzte zuständig - und die Krankenkassen. Da stimme ich voll @mia zu.

Es handelt sich leider nicht nur um Behauptungen. Die Foren sind voll von Erlebnissen dieser Art. Es freut mich wirklich wenn Sie bessere Erfahrungen mit der DRV und Rehamaßnahmen haben.......@ =//= Sie müssen es jedoch hinnehmen, dass Ihre Auffassung nicht von jedem geteilt werden kann. Es werden sogar erzwungene Rehamaßnahmen bei Jemandem durchgeführt bei dem Rehaunfähigkeit attestiert wurde..und wo fachärztlicherseits klar festgestellt wurde, dass statt dieser sinnlosen Maßnahme zunächst eine Operation erfolgen muß... Das der Betreffende mit dieser Zwangsbehandlung über 4 Wochen traumatisiert wird und sich das Befinden erwartungsgemäß erheblich verschlechtert..... Da ist "unverschämt" sogar noch sehr milde ausgedückt. Zwangsmaßnahmen und Existenzbedrohung Das Wörtchen: "Mitwirkungspflicht" legalisiert´s ja! Kranken fehlt die Kraft zum wehren....das wird schon mal einkalkuliert. Dann noch von Wirtschaftlichkeit und Verantwortung für die Versichertengemeinschaft zu reden ist in meinen Augen der blanke Hohn. Ich kann nur bekräftigen: Einem traumatisierten Menschen irgendetwas aufzuzwingen und ihn in eine Situation der Hilflosigkeit zu bringen wird nicht zur Besserung seiner Erkrankung beitragen sondern diese verstärken und spätere Therapieerfolge erschweren oder gar ganz verhindern.
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