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Freie Dozentin Nebentätigkeit Scheinselbstständig?

von Liv10.04.2008 | 13:41
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo @all, da mir hier gestern schon so schnell und kompetent geholfen wurde, hoffe ich nun nochmal auf Ihre Antworten. Ich werde innerhalb meiner Elternzeit als freie Dozentin arbeiten. Mein Honorar wird 400 Euro monatlich nicht übersteigen. Folglich bin ich nicht sozialversicherungspflichtig. Jetzt hört man aber immer wieder, dass freie Dozenten unbedingt aufpassen müssen, nicht nur für einen Arbeitgeber tätig zu sein. Dies falle sonst unter SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT. Ich werde von unterschiedlichen Volkshochschulen beschäftigt - zählt das dennoch als ein Arbeitgeber??? Was ist wenn ich doch nur für eine Volkshochschule arbeite? Oder ist die Sache mit der Scheinselbstständigkeit bei mir eh unrelevant, da ich nicht über 400 Euro komme? Das Finanzamt konnte mir da nicht weiterhelfen. Denen ist es vollkommen egal ob ich nur einen AG habe, solange ich alles brav versteuere. Schon vorab herzlichen Dank,Liv

1 Antworten

KSCam 11.04.2008 | 16:48
es gibt da nicht nur die Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftragsgeber, sondern auch noch eine Versicherungspflicht für selbständige Lehrer. Und darunter könnten Sie fallen, auch wenn Sie mehrere Auftraggeber hätten. Aber bei beiden Arten der Versicherungspflicht sind Sie solange geringfügig und nicht beitragspflichtig, wie Ihr Gewinn unter 400 € im Monat liegt. Sofern Sie diese Grenze einhalten, haben Sie nichts zu befürchten. Aber das alles in der Komplexheit der Materie sollte vielleicht im persönlichen Gespräch erörtert werden.... (siehe Beratungsstellen)
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