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Freigrenze für Selbstständige?

von Melola21.10.2009 | 18:16
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Hallo, nachdem ich mich schon durchs Internet geklickt habe und einfach nicht schlau werde, hier nochmal meine Frage: Zwischen Februar und September habe ich insgesamt 3000 Euro eingenommen. Allerdings stelle ich diese dem Arbeitgeber in Rechnung und er hat keinerlei Verpflichtungen mir gegenüber. In diesem Zeitraum war ich Studentin. Ab Oktober bin ich arbeitslos gemeldet, nehme nochmal 1000 Euro ein. Das war dann aber auch mein gesamtes Einkommen für dieses Jahr. Die Einnahmen sind nicht regelmäßig, sondern werden ausgezahlt, wenn ich ein Projekt beendet habe. Heute habe ich dann gehört, dass ich eigentlich für die Rentenpflichtversicherung was abgeben müsste. Ich dachte, es gäbe einen Freibetrag im Jahr! Ich bin total verwirrt, will aber auch nichts falsch machen (bzw. vielleicht habe ich das ja unwissentlich schon :( ). Mag mir jemand weiterhelfen? Vielen, vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es kommt für Sie ggf. die Regelung für sogenannte

"Scheinselbständige" in Betracht: Selbständige sind seit dem 01.01.1999 nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI versicherungspflichtig, wenn sie im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen (!) Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 400,- Euro im Monat übersteigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

Bitte wenden Sie sich daher unter Vorlage der Ihnen vorliegenden Aufträge/Rechnungen an die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, damit von dort die Klärung zur Feststellung einer Versicherungspflicht veranlasst werden kann.

3 Antworten

-_-am 21.10.2009 | 21:55
"Zwischen Februar und September habe ich insgesamt 3000 Euro eingenommen. Allerdings stelle ich diese dem Arbeitgeber in Rechnung und er hat keinerlei Verpflichtungen mir gegenüber." Aus den Angaben werde ich nicht schlau. Sie haben 3000 € "eingenommen", haben aber einen "Arbeitgeber" dem Sie Rechnungen schreiben? Wie geht das denn? Sind Sie nun selbständig oder Arbeitnehmerin? Wenn Sie Arbeitnehmerin waren, können Sie keine Rechnungen schreiben, waren Sie jedoch selbständig, können Sie keinen Arbeitgeber haben. Wenn Sie Arbeitnehmerin waren gilt bis zu einem regelmäßigen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 400,00 € Versicherungsfreiheit, jedoch muss ihr Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag entrichten (Minijob - siehe www.minijob-zentrale.de 15%). Selbständige sind nur im Ausnahmefall rentenversicherungspflichtig. Waren Sie in der betreffenden Zeit Selbständig, kann jedoch ebenfalls keine Versicherungspflicht eingetreten sein, da das Arbeitseinkommen nach § 15 SGB 4 zu behandeln ist: "Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist." Das meint, dass die 3000 € Einnahmen nach Abzug der Ausgaben (Gewinn) durch die Anzahl der Monate zu teilen ist, in denen die selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist. Normalerweise ist das das Kalenderjahr, also monatlich 1/12. Selbst wenn die 3000 € der Gewinn wären (das ist etwas anderes als die Einnahmen) und die Tätigkeit in nur 8 Monaten versicherungspflichtig wäre, lägen Sie ebenfalls unter 400 € monatlich und es bestünde ebenfalls keine Rentenversicherungspflicht.
Melolaam 21.10.2009 | 23:07
Hallo, danke erstmal! Und zugleich Entschuldigung: ich kenn mich mit den ganzen Begriffen überhaupt nicht aus! Ich arbeite für einen Träger. Dieser engagiert mich für die Durchführung eines Projektes. Es wurde kein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich stelle diesem Träger (den ich oben Arbeitgeber genannt habe, aber das trifft wohl nicht zu) nach Abschluss der Arbeit eine Rechnung, die dann auch ausgezahlt wird. Dies habe ich ingesamt schon dreimal dieses Jahr getan. Dafür erhielt ich 3x1000€. Einmal 1000€ kommen dieses Jahr noch dazu. Insgesamt habe ich dann 4000€ bezogen. Mehr Einkünfte hatte ich dieses Jahr nicht. Ich bin nicht selbstständig, sondern war bis September nur Studentin. Hilft das weiter? Ich danke dir auf jeden Fall schonmal fürs lesen und die Geduld! Mir liegt das grad schwer im Magen, da ich auch nichts falsch machen möchte.
Melolaam 22.10.2009 | 14:02
Vielen Dank für die Info´s! Dann werd ich mich mal bei einer Beratungsstelle melden.
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