Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freistellungsphase

von Heiko08.07.2012 | 14:49
2365 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Gilt dieser Zuverdienst ab 2013 von 450 Euro auch für mich in der Freistellungsphase ATZ ? Noch eine Frage, stimmt es das ich auch Reha bekommen kann in der Freistellungsphase? Danke Ihnen für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu Frage 1:

Eine Reha-Maßnahme kann unabhängig von der Altersteilzeit beantragt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es gerade die aktive oder passive Phase ist.

Zu Frage 2:

Eine neben der Altersteilzeitarbeit ausgeübte Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist unschädlich – auch in der Freistellungsphase. Dies gilt unabhängig von deren Umfang – also auch bei einem Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 400 Euro monatlich.

Wird die Altersteilzeitarbeit jedoch von der Bundesagentur für Arbeit gefördert (Erstattung der Aufstockungsleistungen von der Bundesagentur für Arbeit an den Arbeitgeber), darf der Verdienst aus einer Nebenbeschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, ob Ihre Altersteilzeitvereinbarung eine Nebenbeschäftigung überhaupt zulässt.

Ob die Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro monatlich angehoben und ob dies dann bei Förderfällen berücksichtigt wird, kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden.

Mehrarbeit beim gleichen Arbeitgeber kann allerdings bei einer Altersteilzeitarbeit im Blockmodell grundsätzlich nur in der Arbeitsphase anfallen, da in der Freistellungsphase eines Blockmodells vertraglich keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung mehr besteht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Wessiam 08.07.2012 | 17:03
Theoretisch kann Reha sein. Aber wenn die DRV die bezahlt, soll die dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen ...
KSCam 08.07.2012 | 18:20
Und ob die Geringfügigkeitsgrenze bzw. die Zuverdienstgrenzen 2013 von 400 auf 450 angehoben werden steht noch in den Sternen. Ist m.E. noch nicht beschlossen.
Claire Grubeam 08.07.2012 | 18:38
Was steht denn in Ihrem ATZ-Vertrag? Und noch was: Teil der Einigung ist, dass Arbeitnehmer künftig höher rentenversichert sind. So sollen Minijobber demnächst zum pauschalen Rentenversicherungsbetrag des Arbeitgebers von 15 Prozent selbst 4,6 Prozentpunkte hinzu zahlen (20,60 €). Alle arbeitsmarktpolitischen Experten fordern dagegen eine Abkehr von Minijobs, die sich als Niedriglohnfalle und berufliche Sackgasse für Frauen erwiesen haben. Bin gespannt, ob die Regelung tatsächlich so kommen wir und die Klientelpolitiker der Koalition sich tatsächlich durchsetzen, Altersarmut vorprogrammiert.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026