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Experten-Antwort

Freistellungsphase

von Heidi18.01.2011 | 12:15
1952 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frage zur ATZ. Komme bald in die Freistellungsphase. Wie gehe ich vor betreff 400 Euro Job? Muß ich beim Arbeitgeber das melden? Gibt es für mich bei 400 Euro Zuverdienst auch Nachteile bei Steuer- Jahresausgleich? Danke für Auskunft, ohne Job wird das Geld nicht reichen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.01.2011 | 13:02

Da Sie in der Freistellungsphase noch keine Rentnerin sind, müssen Sie die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.

4 Antworten

...am 18.01.2011 | 14:58
Ist doch völlig ausreichend für ein Rentenforum. Hinsichtlich der Steuern wenden Sie sich bitte ans Steuerforum oder Ihr/en Finanzamt / Steuerberater. Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Sachverhalte wenden Sie sich bitte an Ihre/n Gewerkschaft / Betriebsrat / Arbeitgeber.
Heidiam 18.01.2011 | 14:46
Tolle Experten-Antwort, vielen herzlichen Dank.
W*lfgangam 18.01.2011 | 20:10
Hallo Heidi, die Frage nach Nebentätigkeit und deren Zulässigkeit ist natürlich zunächst mal eine Frage, die den Arbeitgeber (AG) angeht (Genehmigung erforderlich, sofern nicht tarifvertraglich die Zustimmung besteht). Bei ATZ dürfen Sie eine Nebentätigkeit beim selben AG grundsätzlich nicht ausüben - sonst bricht die ATZ damit zusammen. Steuern - sind eigentlich beim Mini-Job selbsterklärend. 3 Varianten gibt es, im Normalfall wird die direkte Abgabe des AG genutzt - 30 % muss er _zusätzlich_ für Rente/Krankenkasse/Steuer <- 2% abdrücken und überweist das an die Mini-Job-Zentrale, damit brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern. Die 2 % kann er übrigens von den 400 EUR abziehen, manche machen es, andere lassen Brutto gleich Netto. Nicht dass die Mini-Job-Zentrale die Knappschaft (KBS) wäre und auf Ihren Internetseiten entsprechende Informationen anbietet ...öhm, ist die KBS hier eigentlich 'beteiligt' im Forum? (von wegen vollständige Auskunft ;-) Impressum: "Ein Service der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See." http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_655551F460E51C5719D4… Links in der Navigation gibt es Informationen zum Steuerrecht. Gruß w.
Skatrentneram 18.01.2011 | 15:43
Was erwarten Sie denn für eine Antwort von dem Experten ? Ihre Frage stammt aus dem Arbeitsrecht und dafür ist das Forum nicht zuständig. Lesen Sie einmal ihren ATZ-Vertrag und dann sind sie bestimmt schlauer, denn dort sollte ihre Frage eindeutig beantwortet werden. Lesen bildet !!
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