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Experten-Antwort

freiwiilige Rentenbeiträge

von sigi31.01.2014 | 17:33
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7 Antworten

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warum werden freiwillige Rentenbeiträge bei der geplanten abschlagfreien Rente mit 63 nicht berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Sigi,

wie bereits in den vorhergehenden Beiträgen erwähnt, werden auch nach den derzeit gültigen Regelungen Zeiten mit freiwilligen Beitragszahlungen auf die 45-jährige Wartezeit als Voraussetzung für die Altersrente für besonderes langjährig Versicherte nicht angerechnet.

In dem damaligen Gesetzgebungsverfahren zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, mit dem diese Rentenart neu eingeführt wurde, gab es dafür folgende Begründung:

Danach sah der Gesetzgeber es als erforderlich an, Versicherte, die besonders langjährig nicht selten belastende Berufstätigkeiten ausüben und dementsprechend überdurchschnittlich lange Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, im besonderen Maße zu privilegieren.

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6 Antworten

Sozialröchler?am 31.01.2014 | 20:32
Zitat von sigi anzeigenausblenden
Es soll eine Sozialleistung für Menschen sein, die viele Jahrzehnte durch Ihre Beschäftigung hohe Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Pro 1000 EUR sind das fast 200 EUR monatlicher Beitrag, während es freiwillige Beiträge aktuell schon ab 85,05 EUR gibt. Früher war man auch schon mit gerade mal 18 DM dabei. Es wäre ja etwas unfair, wenn derartige Minibeiträge einen hohen Abschlagsverlust ausgleichen könnten.
sigiam 01.02.2014 | 12:57
Danke für den Beitrag. Bei der abschlagfreien Rente mit 63 wurden speziell hierfür "Sonderregelungen" eingebracht (bis zu 5 Jahre). Hierzu gehört z. B. ALG I usw. alles Ausnahmen, die durch mtl. Zahlungen an die Rentenvers. erfolgten, natürlich gehört ALG II nicht dazu, hier trifft das SGB II zu. Freiwillige Rentenbeitr.sind eigene Zahlungen.
reinhardtam 01.02.2014 | 13:43
Aber bei einem 450 Euro job werden ca.18,9% Rentenbeitraege gezahlt und dieser minibeitrag wird anerkannt.
W*lfgangam 01.02.2014 | 18:44
Zitat von sigi anzeigenausblenden
Hallo sigi, nicht nur bei der geplanten Neuregelung werden freiwillige Beiträge nicht zu den 45 Jahren mitgezählt, auch bei der _bestehenden_ Regelung zählen sie nicht mit. Grund ist, den malochenden Erwerbstätigen (also den Pflichtversicherten) einen erleichterten Übergang in eine abschlagsfreie Rente zu ermöglichen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte (70er besonders) gibt es keinen Grund, (schmarotzende - sorry ;-) Billig-Einzahler an den Vorzügen/früheren Rentenansprüchen/früher mal kostenlose Krankenversicherung teilhaben zu lassen ...nur weil es für diesen Personenkreis jetzt plötzlich recht und billig ist (die Vorteile abzugreifen), obwohl nicht mehr an der Solidargemeinschaft teilgenommen. Auch bei jahrelang freiwillig Versicherten könnte man drüber diskutieren, sehe ich ein. Wären z. B. Selbständige, die aber den Weg in die Zwangsversicherung gescheut haben – sich jederzeit wieder aus der freiwilligen Versicherung zu Ihren Gunsten verabschieden können. Nicht mit gehangen – nicht mit gefangen ;-) Gruß w.
Reinhardtam 02.02.2014 | 13:56
Hallo W*lfgang Warum ist jemand ein Schmarotzer an der Gesellschafft wenn er 43 Jahre gearbeitet hat und 2 Jahre freiwillig Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat und das ihm zustehende ALG für 24 Monate nicht in Anspruch genommen hat um eben der Allgemeinheit nicht auf der Tasche zu liegen ? mfg Reinhardt
W*lfgangam 03.02.2014 | 19:43
Zitat von Reinhardt anzeigenausblenden
Hallo Reinhardt, wenn Sie den Begriff Schmarotzer auf sich bezogen haben, bitte ich um Entschuldigung. Wie ich in meinem Beitrag oben ausgeführt habe, gab/gibt es gute Gründe, diese freiwilligen Beiträge nicht den Pflichtbeiträgen, die ja eben besondere Leistungen der DRV nach sich ziehen, gleichzustellen. Auch erwähnte ich, dass vielleicht freiwillige laaaaaaaaaanjährige Beitragszahlungen, oder auch, die, die z. B über das Mindestmaß hinaus eingezahlt werden (Mittelbeitrag z. B. -> 500 EUR/mtl.) bei künftigen Planspielen der Regierenden mal in adäquate Überlegungen ( = Gleichsetzung mit Pflichtbeiträgen) einbezogen werden könnten ...aber auf mich hört ja keiner ;-) Nur 2 Jahre Mindestbeiträge am Ende halte ich für viel zu kurz, Missbrauch vorprogrammiert. Gruß w.
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