Hallo Petersen,
freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können grundsätzlich nur bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden.
Ob es für Ihre Tochter sinnvoll ist, freiwillige Beiträge zu zahlen, kann leider nicht pauschal beantwortet werden.
Sie können sich zwecks Beratung an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Informationen zu dieser Thematik finden Sie auch in der Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile":
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=31