Hallo Hans,
wie B'son richtig ausgeführt hat, sind für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzung, dass in den letzten 10 Jahren 8 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet wurden, freiwillige Beiträge nicht zu berücksichtigen. Auch wird der 10 Jahreszeitraum nicht um die freiwilligen Beiträge verlängert.
Soweit Sie vor dem 1.1.2007 keine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen haben und mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente beziehen wollen, müssten Sie mit einem Abschlag von 8,7 % rechnen. Bei einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit hätte der Abschlag 7,2 % betragen.