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Experten-Antwort

Freiwillge Beiträge - Rente wegen Arbeitslosigkeit

von Hans23.02.2011 | 12:41
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2 Antworten

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Ich habe mich kürzlich bei der Rentenversicherung beraten lassen. Leider hat mir der Berater zum Thema freiwillge Beiträge nichts gesagt. Ich bin Jahrgang 1951. Zahle seit über 35 Jahren bei der Rentenversicherung ununterbrochen ein. Seit 2005 überwiegend freiwillge Beiträge, unterbrochen durch mehrmalige Arbeitslosigkeit. Die nächsten Jahre werde ich auch überwiegend freiwillge Beiträge zahlen. Wenn ich jetzt in 2014 in vorgezogene Rente wegen Arbeitslosigkeit gehen will, zählen dann die freiwillgen Beiträge in den letzten 10 Jahren nicht mit? Habe ich dann diese Voraussetzung nicht erfüllt? Kann ich das noch anderweitig heilen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

wie B'son richtig ausgeführt hat, sind für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzung, dass in den letzten 10 Jahren 8 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet wurden, freiwillige Beiträge nicht zu berücksichtigen. Auch wird der 10 Jahreszeitraum nicht um die freiwilligen Beiträge verlängert.

Soweit Sie vor dem 1.1.2007 keine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen haben und mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente beziehen wollen, müssten Sie mit einem Abschlag von 8,7 % rechnen. Bei einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit hätte der Abschlag 7,2 % betragen.

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1 Antworten

B´sonam 23.02.2011 | 12:59
Hallo Hans, für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist es erforderlich, dass in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind, die freiwilligen Beiträge zählen da nicht. "Heilen" oder ändern können sie das nicht mehr, ihnen bleibt somit wohl "nur" die Möglichkeit, mit 63 Jahren in die (mit höheren Abschlägen behaftete) Altersrente für langjährig Versicherte zu gehen. Gruß B´son
Deutsche Rentenversicherung
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