Hallo Salvadore,
Sie haben im Prinzip schon die richtigen Antworten erhalten. Einen konkreten Antrag auf teilweise EM-Rente gibt es nicht. In der Regel wird das so ablaufen, dass ein Rentenbezieher eine Tätigkeit aufnimmt, dies dem RV-Träger mitteilt und dann ggf. sozialmedinzinisch geprüft wird, ob sich der Gesundheitszustand entsprechend gebessert hat (also die Rente nur noch teilweise oder gar nicht mehr zusteht) oder vielleicht auch gar keine Änderung eingetreten ist und die Tätigkeit "auf Kosten der Restgesundheit" ausgeübt wird (dann bleibt es bei der vollen EM-Rente und es wird lediglich das Entgelt angerechnet). Dass ein Rentenbezieher diese Feststellung bereits vor Antritt der Tätigkeit wünscht, ist sicher eher ungewöhnlich. Sollte aber nicht unmöglich sein - sofern Sie sich mit der Tätigkeit sicher sind, sollten Sie das individuell mit Ihrem zuständigen RV-Träger klären.