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Experten-Antwort

freiwillig beantragte Reha

von eisblume20.02.2012 | 19:34
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mich beschäftigt folgende Frage: Wird in einer freiwillig beantragten Reha (nach 4 Jahren) ein ein Jahr alter unbefristeter Schwerbehinderten Ausweis erneut geprüft oder evtl. wieder weggenommen? Habe 40 Arbeitsjahre und falle nächten Monat von Alo 1 ins Hartz 4. Ist es überhaupt ratsam oder möglich im Hartz 4 eine Reha zu beantragen? Bis 63 müsste ich noch arbeiten. Ich könnte auch schon früher die Rente beantragen, sie würde aber dann unter Hartz 4 - Niveau liegen. Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo eisblume,

ja, Sie können grundsätzlich auch als Bezieher von Arbeitslosengeld II eine Leistung zur Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger beantragen. Ob dies in Ihrem Fall ratsam ist, kann ich von hieraus allerdings nicht beantworten – dies hängt in erster Linie von Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den Gesamtumständen Ihres Einzelfalls ab. Im Zweifel sollten Sie sich hierzu von Ihrem behandelnden Arzt und einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Hinsichtlich Ihrer Frage zum Schwerbehindertenausweis kann ich Sie im Übrigen nur an Ihren zuständigen Versorgungsträger verweisen. Im Rahmen dieses Forums ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Schwerbehindertenrecht zu beantworten.

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4 Antworten

FCKam 20.02.2012 | 19:55
Wenn das eigentliche Reha-Ziel, nämlich eine wesentliche Verbesserung Ihrer Gesundheit, erreicht wird, kann selbstverständlich auch Ihr GdB neu festgestellt werden. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen sogar mit dem Entzug ihrer (unbefristeten) Rente rechnen. Zum "Spass" bezahlen nämlich weder die Krankenkassen noch die Rentenversicherungsträger recht kostspielige Reha-Maßnahmen!
Krämersam 20.02.2012 | 21:14
Ein unbefristetet ausgestellter Schwerbehindertenausweis wird vom Amts wegen NIE mehr überprüft. Der gilt dann grundsätzlich bis zum Lebensende ! Desweiteren wird das Versorgungsamt auch niemals nach der Zuerkennung eines unbefr. Schwerbehindertenausweises von einer med. Reha erfahren und selbst wenn, würde weder der Rehabericht angefordert geschweige denn von Amts wegen eine erneute Überprüfung anberaumt. Die Sache ist aufgrund der Unbefristung ein für allemal für das Versorgungsamt erledigt. Ausserdem enthält kein Rehabericht explizite Aussagen zur Schwerbehinderung. Es ist nicht Aufgabe einer med. Reha Aussagen und Feststellungen zu einer Schwerbehinderung zu treffen ! ABER : Sollte man jedoch SELBST im Laufe der Zeit später irgendwann noch einen Verschlechterungsantrag stellen um z.b. einen höheren Grad der Behinderung zu erzielen, wird natürlich ganz neu alles geprüft. In dem Zusammenhang wird dann die Frage nach einer in letzter Zeit absolvierten med. Reha auftauchen ( bzw. ist selbige im Antrag ja bereits enthalten ) , welche man natürlich wahrheitsgemäss beantworten muss. Und dann würde unter Umständen ein früher erstellter Rehabericht wohl auch vom Versorgungsamt angefordert werden. Allerdings nicht wenn dieser Bericht älter als ca. 2 Jahre ist. Dies alles KÖNNTE dann rein theoretisch auch in einer Herabstufung des Grades Behinderung oder sogar im Entzug des Schwerbehindertenantrages enden. Ist zwar recht unwahrscheinlich aber durchaus möglich. Darum sollte man einen einmal unbefr. ausgestellten Schwerbehindertenaus niemals mehr selbst durch einne Verschlechterungsantrag " in Gefahr " bringen... Natürlich können Sie auch im ALG II Bezug eine med. Reha bekommen. Ob Sie eine med. Reha freiwillig beantragen oder nicht ist letztlich ihre eigene Entscheidung. Für ihre Gesundheit kann so eine Massnahme schon hilfreich sein - muss es aber nicht immer zwangsläufig. In erster Linie gilt so eine Reha der RV nämlich nicht ihrer Gesundheit sondern dem Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit. Ausserdem KÖNNTE in der Reha auch eine Erwerbsminderung festgestellt werden, was dann in eine EM-Rente münden könnte. Dessen sollten Sie sich auch bewusst sein. Diese müssten Sie dann auch beantragen weil sonst kein Hartz 4 mehr gezahlt würde. Das alles könnte sich dann finanziell nachteilig für Sie auswirken. Also gut vorher überlegen ob eine med. Reha für Sie wirklich noch sinnvoll ist.
eisblumeam 20.02.2012 | 21:38
vielen Dank "krämers" für Ihre wirklich aufschlussreiche Antwort, Sie haben meine Frage richtig verstanden.
FCKam 21.02.2012 | 14:47
Freuen Sie sich bitte nicht zu früh! Sobald das Versorgungsamt bzw. die Behörde, die Ihren GdB festgestellt hat, von einer eventuellen Besserung Ihres Gesundheitszustandes erfährt, ist es/sie zur Überprüfung der Voraussetzungen verpflichtet. Manchmal reicht dafür schon der anonyme Hinweis eines "neidischen" Nachbarn aus! Der "Hobby-Experte" @Krämers sollte mit seinem "NIE" etwas leiser sein. Der muss ja nicht für eventuelle Folgen gerade stehen!
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