Freiwillig Beitragzahlung (z.b. Mindestbeitrag) möglich ?

von
Mona

Ich habe eine frage:

Ich bin von der Versicherungspflicht befreit in der grv (Apothekerin).
Da ich 3 Kinder habe komme ich auf 36x3=108 Monate Beitragszeiten.
Erfülle also die 60Mon. Aber ich werde wohl die 35 Jahre Wartezeit nicht erreichen bis zum Rentenalter. Bin ich berechtigt für fehlende Monate den Mindestbeitrag zu zahlen?
Oder darf ich dies nicht. Ich bin 40 Jahre alt und werde keine weiteren Kinder bekommen. Mir ist bekannt das ich noch einige Monate Anrechnungszeiten bis zum 10 Lj. bekomme aber selbst damit komme ich nicht auf 420 Monate.
Was sind die konkreten Nachteile die 35 Jahre nicht zufüllen?
Kein vorzetiger Rentenbezug möglich? Rentenbezug erst ab Regelaltersgrenze möglich?

Danke für Antwort vorab.

von
W*lfgang

Zitiert von: Mona
Ich bin von der Versicherungspflicht befreit in der grv (Apothekerin).
Da ich 3 Kinder habe komme ich auf 36x3=108 Monate Beitragszeiten.
Mona,

auch da ist zunächst die Frage, ob Sie diese Beitragszeiten in der DRV anerkannt bekommen, wenn nicht die Apothekerversorgung da eine 'wertgleiche' Anrechnung vorsieht - meines Wissen zz. nicht, somit zunächst diese 108 Monate Beitragszeiten tatsächlich in Ihrem DRV-Rentenkonto stehen werden.

Und da Sie rechnerisch die 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente ab 63 nicht mehr erreichen können *) - worauf Ihre Frage abzielt - sind Sie natürlich erst mit einer Regelaltersrente ab zz. 67 dabei.

*) was auch aktuell bedeuten würde, wenn es theoretisch möglich wäre, dass Sie ihre Einkünfte auf bis zu 6300 EUR/Jahr runterschrauben müssten für eine ab 63 laufende Rente ...theoretisch (Einkommen aus dieser selbständigen Tätigkeit aufzugeben gegen eine Rente von 300 EUR wäre sicher nicht das Ideal-Einkommen) - die 35 Jahre können Sie aktuell wohl nicht erreichen. Auch hier: theoretisch haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Schulzeit 16 - 17. Lbj. noch nachzuzahlen, wie auch über die hinausgehenden max. anrechenbaren 8 Jahre aller Ausbildungszeiten - die müssten aber wirklich extrem lang sein/außerhalb der KEZ/BÜZ, um da noch auf 35 Jahre zu kommen.

Im Detail sollten Sie daher die örtliche Beratungsstelle aufsuchen, um wirklich alle Eventualitäten zu berücksichtigen/auszuklammern.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Mona,

die Zahlung freiwilliger Beiträge ist grundsätzlich nur für das laufenden Kalenderjahr und bis zum 31.03. eines Jahres auch noch für das vorhergehende Kalenderjahr möglich.

Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können, ist eine Nachzahlung noch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich.

Eine Feststellung, ob nach Klärung Ihrer Versicherungszeiten die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren durch Zahlung der o.a. Beiträge möglich ist, kann in einer persönlichen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.

Sollte die Wartezeit nicht erfüllt werden können, können Sie später keine vorgezogene Altersrente, sondern nur die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

von
Unwissende

Lieber Frontmann W*lfgang,

Ihre Fehlerquote nimmt langsam bedenkliche Ausmaße an. Ich hoffe aber, dass ich das mit meinem lediglich "passablen Wissen" (Ihre Aussage) richtig stellen kann:

Zitiert von: W*lfgang

Und da Sie rechnerisch die 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente ab 63 nicht mehr erreichen können *) - worauf Ihre Frage abzielt - sind Sie natürlich erst mit einer Regelaltersrente ab zz. 67 dabei.

Fehler Nummer 1:
Mona hat nichts von einer "Altersrente ab 63" geschrieben, sondern von der Wartezeit von 35 Jahren. Damit kann sie z. B. die Altersrente für langjährig Versicherte gemeint haben. Diese beginnt REGULÄR (ohne Abschlag) mit 65 Jahren, nicht mit 63 Jahren, siehe § 236 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI.

Fehler Nummer 2:
Natürlich können die Altersrenten, für die die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren erforderlich ist, vorzeitig in Anspruch genommen werden. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist das ab dem 63. Lebensjahr möglich, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen hingegen schon ab dem 62. Lebensjahr (Jahrgang 1964 und jünger).

Das sind aber lediglich die Zeitpunkte für den FRÜHESTEN Rentenbeginn. Ein späterer Rentenbeginn ist ebenfalls möglich. Wenn Sie nun schreiben, dass die Wartezeit von 35 Jahren für die "Altersrente ab 63" nicht erfüllt werden könne und Mona daher erst mit der Regelaltersrente ab 67 dabei sei, ist das schlichtweg falsch. Wenn Mona jetzt 108 Monate hat, braucht sie noch 312 Monate, also 26 Jahre. Mona ist jetzt 40 Jahre alt, also ist sie nach 26 Jahren freiwilliger Beitragszahlung 66 Jahre alt. Sie kann also mit spätestens 66 Jahren in Rente gehen und muss nicht zwingend bis zur Regelaltersrente warten. Da Mona als Apothekerin mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur nach dem 16. Lebensjahr (Nachzahlungsmöglichkeit), sondern auch nach dem 17. Lebensjahr eine "schulische Ausbildung" gemacht hat, hat sie wahrscheinlich schon weitaus mehr anrechenbare Zeiten zurückgelegt, als nur die 108 Monate mit Kindererziehungszeiten. Eventuell sind auch noch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anrechenbar. Es ist also nicht mal ausgeschlossen, dass Mona sogar mit 63 oder 62 in Rente gehen kann.

Fehler Nummer 3:
… ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung zu Fehler Nummer 2: Sie haben offensichtlich die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nicht auf dem Plan gehabt. Wie man so etwas naheliegendes übersehen kann, ist mir ein Rätsel!

Fehler Nummer 4:
Neben der freiwilligen Versicherung gibt es für Mona noch weitere Möglichkeiten, rentenrechtliche Zeiten für die Wartezeit von 35 Jahren zu erwerben. Denn die Befreiung von der Versicherungspflicht ist nach § 6 Abs. 5 SGB VI auf die Beschäftigung oder Tätigkeit als Apothekerin beschränkt. Nimmt Mona z. B. außerhalb ihres Apothekerdienstes eine geringfügige Beschäftigung auf – es reichen ja wenige Stunden – ist sie in der geringfügigen Beschäftigung versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und erwirbt weitere anrechenbare Zeiten.

von
Genervter

W*lfgang, W*lfgang!
Glauben Sie nicht langsam auch, dass Sie sich mehr zurückhalten sollten?
Besser für alle User hier im Forum und besser für Sie!

von
KSC

Ihr kennt aber doch auch bestimmt den § 36 SGB 6 nach dem eine AR für langjährig Versicherte bereits ab 63 mit Abschlägen möglich ist, oder?

Und damit dass eine vorgezogene Rente nur möglich ist wenn die Apothekerin Ihre Tätigkeit einschrankt hat W*lfgang doch auch nicht Unrecht, oder?

Anrechnungszeiten wg Schule und Studium - die eine Apothekerin haben sollte, hat er auch erwähnt, nicht wahr?

Und dann hat er sie auf die individuelle Beratung bei der DRV verwiesen......und das mit den 420 Monaten weiß Mona ohnehin......?

So ganz falsch oder gar bedenklich war das überhaupt nicht, was W*lfgang geschrieben hat.

Warum kritisiert Ihr ihn so scharf?

Schönes WE

von
Schorsch

Zitiert von: KSC

So ganz falsch oder gar bedenklich war das überhaupt nicht, was W*lfgang geschrieben hat.

Warum kritisiert Ihr ihn so scharf?


Diese "Kritiken" könnte man fast schon als Mobbing bezeichnen,
auch wenn die @Unwissende über beachtliches Fachwissen verfügt.

MfG

von
GroKo

Zitiert von: KSC

Ihr kennt aber doch auch bestimmt den § 36 SGB 6 nach dem eine AR für langjährig Versicherte bereits ab 63 mit Abschlägen möglich ist, oder?

Und damit dass eine vorgezogene Rente nur möglich ist wenn die Apothekerin Ihre Tätigkeit einschrankt hat W*lfgang doch auch nicht Unrecht, oder?

Anrechnungszeiten wg Schule und Studium - die eine Apothekerin haben sollte, hat er auch erwähnt, nicht wahr?

Und dann hat er sie auf die individuelle Beratung bei der DRV verwiesen......und das mit den 420 Monaten weiß Mona ohnehin......?

So ganz falsch oder gar bedenklich war das überhaupt nicht, was W*lfgang geschrieben hat.

Warum kritisiert Ihr ihn so scharf?

Schönes WE


Wolfgang "Bashing" ist in.

von
Genervter

Zitiert von: KSC

Warum kritisiert Ihr ihn so scharf?

Schönes WE

Hallo KSC!
Einfach nur die letzten Wochen die Beiträge von W*lfgang lesen, dann wissen Sie warum!

VG

von
KSC

Aber selbst wenn das so wäre, lieber Genervter, sollte man doch nur dann auf die Antworter "einprügeln", wenn die Antwort Müll ist.
Und das war der gestrige Beitrag von W*lfgang bei Weitem nicht.........

Aber es ist ja auch egal, es ist doch immer wieder schön sich im Forum Nettigkeiten an den Kopf zu werden - liest man doch immer wieder gerne.

Und eines zum Nachdenken: sind Sie sicher dass jeder Beitrag der unter dem Usernamen W*lfgang hier auftaucht, wirklich von ihm ist.??????

von
Unwissende

Zitiert von: KSC

Ihr kennt aber doch auch bestimmt den § 36 SGB 6 nach dem eine AR für langjährig Versicherte bereits ab 63 mit Abschlägen möglich ist, oder?

... habe ich doch geschrieben – siehe meine Ausführungen unter „Fehler Nr. 2“.
Zitiert von: KSC

Und damit dass eine vorgezogene Rente nur möglich ist wenn die Apothekerin Ihre Tätigkeit einschrankt hat W*lfgang doch auch nicht Unrecht, oder?

Diesen Punkt von W*lfgang habe ich doch gar nicht kritisiert, oder?

By the way: Eine Einschränkung ist nicht zwingend notwendig. Eine Apothekerin verdient im Schnitt zwischen 3.800,- und 4.800,- € monatlich. Lassen wir unsere Apothekerin ruhig mal etwas mehr verdienen: 6.000,- €. Wenn unsere Apothekerin nun einen Rentenbeginn der Altersrente zum 01.12. wählt, bekommt Sie dann eine Rente? Wird diese Rente gekürzt?
Antwort: Ja, Sie bekommt die Rente ab 01.12. – sogar ungekürzt. Ohne Einschränkung Ihrer Apothekerinnentätigkeit. Dank kalenderjährlicher Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- €.
(Anmerkung: Im folgenden Jahr fällt die Rente zwar zum 01.01. weg, allerdings kann die Apothekerin auch im Laufe des Folgejahres wieder eine Rente bekommen – spätestens am 01.12.. Für die Apothekerin ist das also eine feine Sache: Ohne Einschränkung der Tätigkeit jedes Jahr mindestens eine Monatsrente „on top“. Warum sollte Sie auf dieses „Geschenk des Flexirentengesetzes“ verzichten? Ganz nebenbei gibt es den dauerhaften Abschlag nur für die Monate, in denen sie tatsächlich Rente bezieht, d. h. später ist die Altersrente dann auch noch fast abschlagsfrei ...)

Also: Ganz so einfach und ganz so richtig ist es wohl nicht, oder?

Zitiert von: KSC

Anrechnungszeiten wg Schule und Studium - die eine Apothekerin haben sollte, hat er auch erwähnt, nicht wahr?

Ja, hat er. War ja auch gut. Nur bleibt die Kernaussage, dass Mona erst mit 67 in Rente gehen und die Wartezeit von 35 Jahren trotz der Schulausbildungszeiten nicht mehr erfüllen könne, dennoch falsch. Das war aber die entscheidende Antwort auf die Frage von Mona. Da nutzen die Ausführungen zur Schulausbildung insoweit wohl nicht viel...
Zitiert von: KSC

Und dann hat er sie auf die individuelle Beratung bei der DRV verwiesen......und das mit den 420 Monaten weiß Mona ohnehin......?

Wenn Sie im Forum eine Frage stellen würden, wäre es auch für Sie sicherlich nicht sehr befriedigend, wenn man Sie auf die Beratungsstelle verweist, oder? Man erwartet doch eher eine direkte Antwort. Der Verweis auf eine Beratungsstelle sollte meines Erachtens daher immer nur „allerletztes Mittel zum Zweck“ sein.

In diesem Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass Mona vielleicht gar zur Beratungsstelle geht, wenn sie vorher gesagt bekommt: Du kannst die Wartezeit von 35 Jahren nicht mehr erfüllen und musst bis 67 warten! Warum sollte sie sich bei so einer Aussage noch bezüglich der Wartezeit von 35 Jahren beraten lassen?
Das ist ja so, als wenn man gesagt bekommt: Ein Auto kannst du mit Deinem Geld nicht kaufen. Aber geh mal zum Autohändler und lass dir ein Auto zeigen...

Aber:
Auch in diesem Punkt habe ich mich mit Kritik zurückgehalten, obwohl Kritik möglich war, wie man sieht.

Zitiert von: KSC

So ganz falsch oder gar bedenklich war das überhaupt nicht, was W*lfgang geschrieben hat.

Wenn man in eine Antwort mehrere Fehler einbaut und insbesondere die Kernaussage nicht stimmt, halt ich das schon für ein wenig bedenklich. Denn wenn sich Mona danach richten würde, dass sie vermeintlich „frühestens mit 67“ in Rente gehen kann, ist der Schuss nun mal einfach nach hinten losgegangen. So sehe ich das - akzeptiere aber auch, dass Sie da etwas nachsichtiger sind.
Zitiert von: KSC

Warum kritisiert Ihr ihn so scharf?

Genervter hat schon die passende Antwort gegeben: Sehen Sie sich einfach mal die Beiträge von W*lfgang der letzten Tage an. Wer austeilt, muss auch einstecken können. Und wer sich selber für besser bzw. schlauer als die anderen Forenteilnehmer hält und das wiederholt kommuniziert, wer zum Ausdruck bringt, dass er andere „milde belächelt“, der darf sich nicht wundern, wenn ihm die vermeintlich „Dümmeren“ ganz bewusst und gezielt seine (menschlichen wie fachlichen) Fehler aufzeigen.

@Schorsch: Das ist dann in meinen Augen kein Mobbing, sondern selbst provozierte Reaktion.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass ich W*lfgang regelmäßig nur auf fachlicher / sachlicher Ebene kritisiert habe. Dagegen ist ja hoffentlich nichts einzuwenden. Die fachliche / sachliche Ebene habe ich regelmäßig nur dann verlassen, wenn sie zuvor auch W*lfgang verlassen hat (... ggf. in einem vorherigen, ganz anderen Thread).

Zitiert von: KSC

Und eines zum Nachdenken: sind Sie sicher dass jeder Beitrag der unter dem Usernamen W*lfgang hier auftaucht, wirklich von ihm ist.??????

Ich bezieh diese Antwort jetzt auch mal auf mich: Wenn ein Beitrag nicht vom „echten“ W*lfgang ist, sind meine kritischen Worte auch nicht an den „echten“ W*lfgang gerichtet, sondern an den „falschen“ W*lfgang. Ist doch ganz einfach, oder? Aber nachdem sich W*lfgang in diesem Forum nie über „Identitätsdiebstahl“ beschwert hat, gehe ich mal davon aus, dass es bei ihm bisher auch keinen gegeben hat.
Zitiert von: KSC

Schönes WE

Danke! Das wünsche ich Ihnen auch!

von
KSC

alles schön und gut:

aber dass Mona selbst geschrieben hat: "aber selbst damit komme ich nicht auf 420 Monate" , haben Sie auch gelesen........und dann bin ich eben bei 67......oder wenn sich in der Beratung rausstellt dass 35 Jahre erreichbar sind eben bei 63......und darauf wieviel die heute 40 Jährige in über 20 Jahren mal vielleicht verdient und ob dann Flexi und Co immer noch so gelten.......das lassen wir lieber.

Für solche Spekulationen ist das Forum nicht der geeignete Platz.

Ich denke (ausnahmsweise wie Groko) dass Sie einfach dem W*lfgang mal eins überbraten wollten.......macht ja Spass (gell?) unt tut dem auch nicht wirklich weh.....Und als Fehler 1 war es Ihnen ganz wichtig darzulegen, dass eine Rente mit 63 Quatsch ist (was natürlich unter Fehler 2 relativiert wurde).

:)

von
W*lfgang

Zitiert von: KSC
tut dem auch nicht wirklich weh...
..mit einem 'milden Lächeln' in Richtung Unwissende (sie mag das wohl so gerne, verriet Sie mir ;-)) haben Sie völlig Recht - sollen 'die' sich hier austoben/manchmal kommt ja auch was Sinnvolles bei raus UND, sie machen derweil wenigstens kein Blödsinn auf der Straße ;-)

Gruß
w.

von
Unwissende

Zitiert von: KSC

aber dass Mona selbst geschrieben hat: "aber selbst damit komme ich nicht auf 420 Monate" , haben Sie auch gelesen........

Wenn Mona schreibt, dass SIE SELBST momentan nicht auf 420 Monate kommt, (weil Sie nicht genau weiß, was alles anrechenbar ist bzw. wie sie noch weitere Zeiten erwerben kann), wenn Sie daher wissen will, WIE man auf 420 Monate kommen kann - dann kann die Antwort doch nicht lauten: Sie haben doch selbst geschrieben, dass Sie nicht auf 420 Monate kommen!

Das meinen Sie doch jetzt nicht ernst, lieber KSC?

Zitiert von: KSC

......und darauf wieviel die heute 40 Jährige in über 20 Jahren mal vielleicht verdient und ob dann Flexi und Co immer noch so gelten.......das lassen wir lieber.

Sie sollten eigentlich wissen, dass jede Aussage in diesem Forum nur den aktuellen gesetzlichen Stand berücksichtigen kann. Wenn ich Ihr Argument gelten lassen würde, könnte ich keinerlei Auskünfte mehr geben, die in die Zukunft gerichtet sind. Denn alles, was in der Zukunft liegt, ist ungewiss. Dann sollte die Deutsche Rentenversicherung den Versand von Renteninformationen und Rentenauskünften einstellen. Denn wer weiß, ob es später noch die Regelaltersrente gibt, wie hoch die Rentenanpassungen ausfallen, ob’s den EURO noch geben wird usw.
Nichts für ungut, aber dieser Einwand ist wenig sinnvoll, denn dann braucht hier niemand eine Antwort auf Monas Fragen geben. Denn Monas Rente beginnt nun mal erst in mehr als 20 Jahren ...

Außerdem erweisen Sie sich und W*lfgang gerade einen Bärendienst. Denn das Thema „Hinzuverdienst nach Flexi“ hatte ursprünglich W*lfgang in seinen Beitrag eingebaut – nicht ich. Und Sie hatten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausführungen von W*lfgang gut gewesen seien. Darauf habe ich lediglich ergänzend reagiert. Jetzt widerlegen Sie sich ja quasi selbst, wenn Sie sagen, dass man gar nicht weiß, ob „Flexi und Co“ in mehr als 20 Jahren noch gelten...

Zitiert von: KSC

Ich denke (ausnahmsweise wie Groko) dass Sie einfach dem W*lfgang mal eins überbraten wollten.......macht ja Spass (gell?) unt tut dem auch nicht wirklich weh.....

Ich habe Ihnen die Hintergründe detailliert geschildert. Im Übrigen können Sie natürlich denken, was Sie wollen.

P.S.: Das, was W*lfgang austeilt, tut wohl auch niemanden weh!
Sie sehen das hier aber sehr einseitig!

Zitiert von: KSC

Und als Fehler 1 war es Ihnen ganz wichtig darzulegen, dass eine Rente mit 63 Quatsch ist (was natürlich unter Fehler 2 relativiert wurde).

Falsch.
W*lfgang hatte geschrieben: „Und da Sie RECHNERISCH die 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente ab 63 nicht mehr erreichen können ... sind Sie natürlich erst mit einer Regelaltersrente ab zz. 67 dabei.“
Fehler Nr. 2 war, dass W*lfgang RECHNERISCH falsch gelegen hat. Im Alter von 40 Jahren kann ich bei bereits zurückgelegten 108 Monaten die 420 Monate noch locker erreichen – sogar ein ganzes Jahr vor dem 67. Lebensjahr. Einfachste Mathematik!

von
Unwissende

Zitiert von: W*lfgang

..mit einem 'milden Lächeln' in Richtung Unwissende

Danke, dass Sie meine Ausführungen bestätigen, lieber W*lfgang. Ich glaube, wir werden doch noch echte Freunde :-)
Zitiert von: W*lfgang

- sollen 'die' sich hier austoben

Wie Sie wollen. Dann machen wir halt so weiter... :-)
@KSC: Sie haben es gehört. W*lfgang möchte es so!
Zitiert von: W*lfgang

manchmal kommt ja auch was Sinnvolles bei raus

... aber nur MANCHMAL!
@KSC: das ist unverkennbar der "echte" W*lfgang, garantiert kein "falscher"!
:-)

von
KSC

Ja, die Unwissende hat Recht und ich meine Ruhe.

von
W*lfgang

Zitiert von: Unwissende
(...)
1: reagieren Sie/auf Anfragen hier, statt nur im Nachhinein zu agieren.
Tipp 2: Verwechseln Sie ein Forum nicht mit echter Beratertätigkeit - detailverliebt/richtig ermittelt/beraten ist persönlich ...natürlich können Sie hier weiterhin ausufernde Sowohl-als-auch-Texte-mit-hernach-rausgepickten-Details verfassen, die sich im Umfang Einsteins Doktorarbeit annähern ;-) - und bemerkenswerterweise sogar hilfreich sein können ...a b e r d i e s e r U n t e r t o n - tztztz

Allein, die Art und Weise ...dafür 'dürfen' Sie sich gern weiterhin an mir 'reiben' - und dieser Boatpeople/wie war sein genervter Name nochmal? auch ...bleiben andere verschont *g

Hoffe auf weiterhin fruchtbare Zusammenarbeit - nicht mit uns, sondern im Sinne der Gemeinschaft hier:-)

Gruß
w.

von
Schorsch

Zitiert von: W*lfgang

Hoffe auf weiterhin fruchtbare Zusammenarbeit - nicht mit uns, sondern im Sinne der Gemeinschaft hier:-)

Das hoffe ich auch.
Vor allem wünsche ich mir einen respektvolleren Umgang miteinander.

Schon alleine deshalb, damit dieses Forum nicht das erbärmliche TACHELES-Forum-Niveau erreicht.

MfG

von
Unwissende

Zitiert von: W*lfgang

Tipp 1 ... Tipp 2 ... aber dieser Unterton - tztztz ... Allein, die Art und Weise ... dürfen' Sie sich gern ... im Sinne der Gemeinschaft

Ach W*lfi, Sie können einfach nicht aus Ihrer Haut raus ... phänomenal!

Fehlte eigentlich nur noch das "EOD"!

von
Genervter

Zitiert von: W*lfgang

[

Allein, die Art und Weise ...dafür 'dürfen' Sie sich gern weiterhin an mir 'reiben' - und dieser Boatpeople/wie war sein genervter Name nochmal? auch ...bleiben andere verschont *g

Hoffe auf weiterhin fruchtbare Zusammenarbeit - nicht mit uns, sondern im Sinne der Gemeinschaft hier:-)

Gruß
w.

Aus Ihrem Munde "im Sinne der Gemeinschaft", da bin ich mal gespannt, wie Ihnen das gelingen will, oder ob es sich nur um Heuchelei handelt.
Ihre Beiträge werden es dann ja zeigen!

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