Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit ist ein freiwilliges "Aufstocken" des Anspruches aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Im Bereich der privaten Altersvorsorge (z.B. Riestervertrag) finden Sie sicherlich Anlageformen für Ihr Geld, die auch eine höhere Rendite, als die gesetzliche Rentenversicherung bieten.